Montoros Steueramnestie war verfassungswidrig

Zu Zeiten höchster Not und leerer Staatskassen infolge der Finanzkrise war der spanischen Regierung jedes Mittel recht, um an Geld zu kommen. Eine höchst umstrittene Maßnahme war die Steueramnestie des damaligen Finanzministers Montoro, die 2012 verabschiedet worden war. Ziel der Amnestie war es, unversteuertes Geld ans Licht zu bringen und in Zukunft wieder einer normalen Besteuerung zuzuführen.

Zu diesem Zweck durften Steuerhinterzieher bis Ende 2013 ihre unversteuerten Einnahmen offenlegen, und mussten diese dafür nur pauschal mit 10% versteuern. Säumniszuschläge und Verzugszinsen wurden ihnen großzügig erlassen, genauso wie auch jegliche strafrechtlichen Konsequenzen.

Rund 30.000 Steuerzahler machten von der Amnestie Gebrauch und legten rund 40 Mrd. Euro an unversteuerten Einnahmen offen. Dies führte allerdings insgesamt nur zu Steuereinnahmen von rund 1,193 Mrd. Euro. Ein Großteil der Steuerverpflichtungen war offenbar zum Zeitpunkt der Offenlegung ohnehin schon verjährt. Ursprünglich hatte man mit dem doppelten Betrag gerechnet.

Ein wichtiger Kritikpunkt war schon damals, dass man kaum oder gar nicht nachvollziehen konnte, ob die Einnahmen aus legalen oder kriminellen Geschäften stammten, weil die Steuerprüfer keine weiteren Nachforschungen über die Herkunft der Gelder anstellen durften. Die offengelegten Gelder galten mit sofortiger Wirkung als „voll versteuert“ und waren somit blütenrein weiß gewaschen.

Das Verfassungsgericht ist jetzt zu dem Urteil gekommen, dass ein Gesetz nicht einige Bürger von der verfassungsmäßigen Verpflichtung aller Bürger zum Beitrag zur Staatsfinanzierung durch Steuern befreien könne. „Die Amnestie richtete sich an alle Steuerzahler, die von direkten Steuern betroffen sind, die eine tragende Säule des Steuersystems darstellen. Außerdem hat sie sich auf alle Bestandteile zur Bestimmung der individuellen Steuerpflicht ausgewirkt, wie den Steuerbetrag, Verzugszinsen und Strafzuschläge und Bußgelder, und somit den Steuerzahlern, die sich der Amnestie unterworfen haben, einen Teil ihrer Steuerpflicht erlassen und sie von sämtlichen Konsequenzen befreit, die sich aus ihren bis dahin bestehenden Verstößen ergeben hätten.“

Der Staat habe außerdem vor seiner Aufgabe kapituliert, die Verpflichtung aller zur Tragung der Staatsfinanzierung durchzusetzen.

Die Steuerzahler, die von der Amnestie Gebrauch gemacht haben, müssen allerdings keine nachträglichen Konsequenzen fürchten. Zum einen gewährt Ihnen die spanische Verfassung einen Anspruch auf Rechtssicherheit, zum anderen sind mehr als 4 Jahre vergangen, und somit alle Möglichkeiten des Fiskus verjährt.

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