Drei neue Fälle von illegalem Muschelfang aufgedeckt

Obwohl die Missachtung der Fischereigesetze auf den kanarischen Inseln als schwerwiegender Verstoß gesehen wird und mit einem Bußgeld zwischen 301 und 60.000 Euro geahndet wird, kommt es wiederholt zu Festnahmen von Wilderern, die gegen das Fangverbot verstoßen. Sobald die Tätigkeit eine Gefahr für eine vom Aussterben bedrohte Tierart darstellt, können die illegalen Fänger sogar mit Strafen in Höhe von 200.000 bis zu 2 Millionen Euro rechnen.

Im März 2014 nahm die Umweltschutzabteilung der Inselverwaltung von Fuerteventura (Cabildo) gleich 6 Wildfänger in drei Fällen fest. Dabei wurde insgesamt eine Beute von 88 Kilo Muscheln beschlagnahmt, darunter Miesmuscheln, Entenmuscheln und die einheimische Muschelschnecke „Patella candei“, die sogar auf der Liste der vom Aussterben bedrohten Arten steht. Der erste Fall wurde Anfang März in El Cotillo in der Gemeinde La Oliva gemeldet, woraufhin die Beamten der Umweltschutzabteilung zusammen mit der Guardia Civil zwei Personen verhörten und Anzeige erstatteten. Nur eine Woche später erwischte man zwei weitere Meereswilderer, die sich die steinigen Buchten von Agua Liques in der Gemeinde Pájara zu Nutze machten, um illegal Muscheln zu fangen und sie später zu verkaufen. Im dritten Fall knapp zwei Wochen später wurden in El Junquillo in Betancuria erneut zwei illegale Fischer mit einer üppigen Beute gefasst.

Speziell auf Fuerteventura haben die Muscheln eine Schonzeit, die es verbietet währenddessen Muscheln zu fangen. Im Vordergrund steht dabei die Erholung der Muschelbestände und die Erhaltung der individuellen Arten. Die Umweltschutzbeauftragte, Natalia Évora, bedankte sich bei der Küstenwache sowie auch bei der Polizei für deren Einsatz und bedauerte die Umstände, die die Schutzbemühungen der Inselverwaltung stark zurückwerfen. Sie erklärte, dass „die Wilderei beim Muschelfang, die in vielen Fällen so willkürlich und illegal stattfindet, der Erhaltung der Arten im Wege steht und es daher unmöglich macht, die bestehenden Verbote aufzuheben.“

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