Betrügerische Anwaltskanzleien zocken kanarische Hoteliers mit fingierten Lebensmittelvergiftungen ab

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Aufgrund der auffällig hohen Zahl an manipulierten Schadensmeldungen gegen Hoteleinrichtungen auf den Kanaren, in denen britische Touristen infolge von angeblichen hygienischen Mängeln eine Lebensmittelvergiftung erlitten haben sollen, hat der regionale Tourismusverband ASOFUER eine Infoveranstaltung in Caleta de Fuste organisiert, bei der man Menschen über die Betrugsmasche aufklären wollte und die Maßnahmen verschiedener spanischer und britischer Behörden vorstellte. Die präsentierten Ratschläge sollen vor allem betroffenen Unterkünften beim richtigen Umgang mit den unangenehmen Vorwürfen helfen.

Grundlegendes Ziel der Veranstaltung war jedoch eine Haftungsbeschränkung für Hotels mithilfe eines Verfahrens, in dem die Unternehmer gewisse Mindestanforderungen festlegen, nach welchen bestimmt wird, ob Versicherungsansprüche überhaupt Beachtung finden und einer Untersuchung unterzogen werden. In diesem Verfahren werden Reiseveranstalter dazu verpflichtet, alle „nicht relevanten“ Schadensmeldungen automatisch abzulehnen.

ASOFUER schätzt den entstandenen Schaden auf den Kanaren auf 4 bis 5 Millionen Euro.

Zu Beginn der Sommersaison 2016 wurde man in beliebten Reisezielen britischer Touristen, darunter Mallorca, Teneriffa oder Benidorm, auf englische Anwaltskanzleien aufmerksam, die sich direkt mit ihren zukünftigen Kunden in Kontakt setzten, um sie anschließend zum Versicherungsbetrug anzustiften. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub sollten diese eine angeblich erlittene Lebensmittelvergiftung melden, um anschließend ihren Anspruch auf eine Erstattung der Reisekosten geltend zu machen. Gelockt wurden die Touristen mit einer völlig kostenfreien Beratung und dem geringen Aufwand, da statt einer ärztlichen Bescheinigung auch ein Foto entsprechender Medikamente gegen Magen-Darm-Erkrankungen bereits als Beweis ausreichte.

Schon bald häuften sich die Fälle, in denen britische Urlauber bei ihren Reiseveranstaltern eine Rückerstattung der Kosten forderten, die in Form von Rechnungen letztendlich auf die betroffenen Hoteleinrichtungen zurückfielen. Dabei waren aufgrund einiger Änderungen in der britischen Gesetzgebung nicht einmal genauere Erklärungen notwendig, da man sich einfach auf die Bedingungen der geschlossenen Reiseverträge berufen konnte.

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