Gericht auf Fuerteventura erklärt privaten Besitz von insgesamt 22,4 Kilo Marihuana für legal

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Ein kanarisches Gericht hat kürzlich zwei Inselbewohner italienischer Herkunft freigesprochen, denen wegen Drogenhandels ursprünglich eine Freiheitsstrafe von vier Jahren drohte. Das Urteil des Strafgerichts in Puerto del Rosario vom 12.05.2017 basiert auf der Entscheidung der Justiz, die in den Wohnungen der beiden Männer sichergestellte Menge an eigens angebautem Marihuana (12,7 bzw. 9,7 Kilogramm) als Eigenbedarf anzuerkennen.

Allein aus der Tatsache, dass die beiden Angeklagten Cannabis kultivierten und zu Hause eine solche Menge besaßen, könne nicht automatisch geschlossen werden, dass sie diese auch zum Verkauf anboten – es sei denn, es gäbe explizite Hinweise auf einen Handel mit Drogen, die aber in diesem Fall nicht vorlägen. In ihrer Entscheidung erklärte die zuständige Richterin Alicia María Buendía, dass die beiden Beschuldigten angegeben hätten, unter Schmerzen und gesundheitlichen Problemen zu leiden und der Cannabis-Konsum daher aus rein medizinischen Gründen praktiziert werde. Bekräftigt hatten die Männer ihre Aussage durch eine Reihe von eingereichten Unterlagen, die nach Meinung des Gerichts bestätigten, dass diese Art von Behandlung in ihrem Heimatland Italien im Rahmen der zugelassenen therapeutischen Anwendungsgebiete liege und ihnen auch so verordnet wurde. Sicherlich werfe die beschlagnahmte Gesamtmenge von 22 Kilo die Frage auf, ob dies den Eigenbedarf übersteigt. Allerdings könne allein dadurch nicht bewiesen werden, dass die Männer in gemeinsamer Abstimmung handelten, sondern nur, dass beide die Droge bei sich zu Hause anbauten. Zudem sei es bei der getrennten Betrachtung beider Mengen als „Jahresration“ nach Aussage der Richterin „unangemessen“, gleich auszuschließen, dass es nicht allein zur privaten Nutzung dienen könne. Die Männer hatten immerhin angegeben, 10 bzw. 20 Gramm täglich zu konsumieren.
Nachbarn der Angeklagten sollen sich nicht nur über den unangenehmen Geruch beschwert haben, sondern auch über die vielen Besucher, die in den Wohnungen häufig ein- und ausgegangen sein sollen. Die Ermittlungen der Polizei konnten diesbezüglich jedoch keinen übermäßigen Personenverkehr feststellen und auch die Aussagen der Männer sowie die durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen lieferten keinerlei Hinweise auf einen strafbaren Verkauf an Dritte.
Mit der offiziellen Bekanntgabe des Urteils am 07.06.2017 bestätigten die Anwälte der beiden Angeklagten, dass es sich in diesem Fall um die größte Menge Marihuana handele, die jemals in Spanien für legal erklärt wurde. In einer Pressemitteilung erklärten die zuständigen Anwälte, dass „dieses Urteil in Zukunft vor allem für Menschen, die Cannabis zu rein therapeutischen Zwecken nutzen, von Vorteil sein werde. Demnach könnten Patienten dann auch die tatsächlich benötigte Menge anbauen und müssten nicht, wie bisher, auf eine weitaus geringere Menge zugreifen, nur um Probleme mit der Justiz zu vermeiden.“

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3 Kommentare

  1. „Die Kämpfer stehen auf verlorenem Posten.
    Der Verfall ist nicht mehr aufzuhalten.“
    Also bitte. ???? ???? ???? Bianca du bist wohl ein richtige Drama Queen. ???? ???? ????
    In Spanien ist der Eigenanbau und Konsum zum Glück ???? legal. Und es stört hier auch keinen. Also lass deine Vorurteile bitte in Deutschland oder wo du auch herkommen magst. Mfg ????????????

  2. Die Bullen fanden also keine Beweise.Das wundert auch nicht weil seit einiger Zeit wohl bekannt ist,dass die im Drogengeschäft hier sehr eifrig mitmischen!!!Die Kämpfer stehen auf verlorenem Posten.Der Verfall ist nicht mehr aufzuhalten.

  3. Na suuuuuper… weiter so.
    Der Schlussverkauf an ruhigem und angenehmen Leben auf Fuerteventura ist hiermit eröffnet. Der stetige Verfall nimmt weiterhin seinen Lauf mit Höchstgeschwindigkeit.
    Mein Beileid für die Nachbarn. Kämpft und lasst Euch nicht von diesem Drogengesindel verdrängen.

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