Neues Gesetz zur Haltung potentiell gefährlicher Tiere

Pitbull mit Sonnenbrille w

Die Kanarische Regierung hat ein neues Dekret zur Haltung potenziell gefährlicher Tiere verabschiedet. Die Idee hinter der Verordnung stammt aus dem Amt für territoriale Politik, Nachhaltigkeit und Sicherheit.
Seit dem 05.03.2018 gibt es nun eine Rechtsgrundlage für alle Gemeinden. Diese beschreibt u.a. die Meldepflicht von Halter und Tier sowie die Vergabe entsprechender Genehmigung.

Zu den großen Neuerungen zählt ein digitales Register aller gemeldeter potentiell gefährlicher Tiere. Diese zentrale Datenbank speichert Namen und Adressen der Halter sowie Anzahl und Art der „gefährlichen“ Haustiere. Gelistet sind alle Exemplare, die entweder fest auf den Inseln gemeldet sind oder über drei Monate lang dort gehalten werden. Zudem bietet sie einen Überblick über zertifizierte Trainer und Besitzer, die bereits Verstöße gegen die Vorschriften begangen haben.

Sicherheit der Bevölkerung im Fokus

Laut Dekret ist die Haltung gefährlicher Tiere nur erlaubt, wenn der Schutz von Bevölkerung und Eigentum sichergestellt ist. Voraussetzung hierfür ist eine im Voraus erteilte Genehmigung der zuständigen Behörde und die Eintragung in das jeweilige Gemeindeverzeichnis.

Die Norm gibt außerdem vor, welche Sicherheitsvorschriften man in den jeweiligen Räumlichkeiten einhalten muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Haltung privat oder geschäftlich ist. Genau geregelt sind auch die Voraussetzungen zur Erlangung eines Trainerscheins für Schutz- und Wachhunde.

Dank des klar formulierten Gesetzestextes gibt es kaum mehr Spielraum für individuelle Auslegungen. Die Haltung durch mehrere Personen etwa wies aufgrund unklarer Formulierungen bisher so einige Sicherheitslücken auf. Das neue Gesetz soll garantieren, dass das Tier zu jeder Zeit unter fachmännischer Aufsicht steht.

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3 Kommentare

  1. Besonders schlimm ist es im Ort Tarajalejo am frühen Morgen. Jede Menge unangeleinte Hunde auch am Strand. Zudem die Hintelassenschaften werden einfach liegen gelassen.
    Schade um die schöne Promenade

  2. vor kurzem bin ich mit dem Auto auf der FV-618 von Cardon Richtung FV-605 (La Pared/Pajara) gefahren, als plötzlich 2 freilaufende Hunde auf der Strasse auftauchten: einer mit Halsband, einer ohne. Von einer Anleinpflicht war den beiden Hunden nichts bekannt.
    Man frägt sich, wie ein Zusammentreffen verläuft – auch mit Rennradlern, die am Anschlag den steilsten Anstieg der Insel bewältigen müssen

  3. Unabhängig von potentiell gefährlichen Hunden besteht ja Anlein-pflicht für alle Hunde. Wenn ich mit meinen 2 Hunden spazieren gehe sind die beiden angeleinten absolute Exoten. Ich beobachte täglich Hundehalter die mit 3 und 4 großen Hunden ohne Leinen unterwegs sind. Teilweise sind Hund und Halter 100 Meter in unübersichtlichem Gelände voneinander entfernt. Das ganze an einer sehr stark frequentierten Uferstraße für Fußgänger. Es geht also allein um die Durchsetzung schon bestehender Gesetze und Verordnungen.

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