6 Monate Gefängnis und 1 Jahr Fahrverbot für „Dünenfilmer“

verrückter Autofahrer

Der Fahrer des „Dünenfilmers“ ist am 18.04.2019 in einem Schnellverfahren zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten und einem Fahrverbot von einem Jahr verurteilt worden. Dies teilte „Radio Sintonia“ auf seiner Webseite mit. Das Urteil lautete auf „Gefährdung des Straßenverkehrs durch gefährliches Fahren“. Die Haftstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der Fahrer nicht vorbestraft war.

Der Verurteilte steuerte am 15.04.2019 einen Mitwagen auf der Dünenstraße bei Corralejo, während ein Beifahrer bei einer Geschwindigkeit von fast 80 km/h die hintere rechte Tür des Autos öffnete und einen großen Teil seines Körpers aus dem Fahrzeug lehnte, um die Landschaft zu filmen.

Die Szene wurde von einem hinterherfahrenden Zeugen gefilmt und anschließend bei Facebook hochgeladen. Das Video verbreitete sich rasend schnell in den sozialen Medien.

Der Verkehrspolizei gelang es, die Insassen des Mietwagens zu identifizieren und zwei Tage nach der Tat an einer Tankstelle in der Nähe des Flughafens von Fuerteventura zu stellen.

Der filmende Beifahrer kann dagegen nur wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Er wurde wegen der Nichtbenutzung des Sicherheitsgurtes und des Öffnens der Tür während der Fahrt angezeigt. Dies wird jedoch nicht in einem Strafverfahren, sondern in einem Verwaltungsverfahren geklärt.

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