Dia de Canarias am 30.Mai – Was feiern wir eigentlich?

Waving flag of Canary Islands, an autonomous community in Spain. 3D rendering

Die Franco-Diktatur, die 1936 mit einem Militärputsch begann und dann im Spanischen Bürgerkrieg gipfelte, in dessen Verlauf die Putschisten durch Hilfe des faschistischen Italiens und des nationalsozialistischen Deutschlands die Macht im Lande an sich reißen konnten, dauerte letztlich bis zum Jahre 1975, dem Todesjahr General Francos.

Während der Franco-Diktatur kam es zu einer Reihe gewaltsamer ethnischer Säuberungen. Franco unterdrückte rigoros sämtliche Autonomiebestrebungen und verbot den Spaniern auch ihre regionalen Sprachen wie z.B. Katalanisch, Baskisch oder Galizisch.

Nach dem Tode Francos wurde König Juan Carlos, als vom Diktator bestimmter Nachfolger, Staatsoberhaupt Spaniens und leitete einen Demokratisierungsprozess (spanisch: transición) ein. 1977 wird Adolfo Suárez Gonzáles in den ersten demokratischen Wahlen als erster Präsident der spanischen Regierung gewählt. 1978 verabschiedet das Parlament die Verfassung und Spanien wird zu einer konstitutionellen Monarchie.

Der Demokratisierungsprozess endet 1982 mit der Übernahme der Regierung durch die Sozialdemokratische Partei (PSOE) unter Felipe Gonzales. In den 80er Jahren wird Spanien Mitglied der NATO und tritt 1986 der Europäischen Gemeinschaft bei.

Gemäß der Verfassung vom 6. Dezember 1978 ist Spanien ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat mit der parlamentarischen Demokratie als Staatsform. Der Königstitel ist erblich. König Juan Carlos I ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Dennoch ist die Rolle des Königs in der Verfassung im Wesentlichen auf repräsentative Funktionen beschränkt. Darüber hinaus geht, dass der König den Regierungschef ernennt und entlässt und Gesetze bestätigt.

Das oberste Gesetzgebungsorgan in Spanien ist das Parlament (Cortes Generales), das sich in das Abgeordnentenhaus (Congreso de los Diputados) und den Senat (Senado) gliedert. Das Abgeordnetenhaus wird per Direktwahl für vier Jahre gewählt, und die Mitglieder des Senates werden teilweise direkt vom Volk gewählt und teilweise von den Autonomen Gemeinschaften bestimmt. Der Ministerpräsident (Presidente del Gobierno) und die Mitglieder der Regierung werden vom Abgeordnetenhaus bestimmt.

Administrativ gliedert sich Spanien in 17 Autonome Regionen, die Comunidades Autónomas und zwei Autonome Städte, Ceuta und Melilla. Die Autonomen Regionen sind in Provinzen aufgeteilt.

Autonome Regionen und deren Entstehung

Die spanische Verfassung garantiert den Regionen ausdrücklich ihre Autonomie. Die Schaffung der Autonomen Regionen war nach Francos Tod nicht zuletzt zur Bewahrung der Einheit Spaniens gedacht. Trotz der teilweise weitreichenden Kompetenzen der autonomen Regionen bestimmt die Verfassung in Artikel 2, dass „die Verfassung sich auf der unauflöslichen Einheit der spanischen Nation [gründet]“.

Im Artikel 143 der spanischen Verfassung ist geregelt, dass Provinzen und Gemeinden sich frei zur Bildung autonomer Verwaltungseinheiten zusammenschließen und auf eigene Anforderung bestimmte Kompetenzen und Aufgaben der Zentralregierung übernehmen können. Die Provinzen bestanden bereits und wurden daher geeignete Grundlage für die Bildung der Autonomen Regionen angesehen. Sieben der 17 Autonomen Regionen umfassen dabei nur eine einzige Provinz, die anderen mindestens zwei (wie die Kanaren) und andere bis zu neun (Kastilien-León). Die Verfassung sieht einen flexiblen Rahmen für die Autonomiestatuten vor, die jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des nationalen Parlaments bedürfen (anders als die Länderverfassungen der deutschen Bundesländer). Nach langen Diskussionen wurden die meisten Autonomiestatuten zwischen 1979 und 1983 verabschiedet.

Es folgte ein jahrelanger Prozess, in dem die Autonomie allmählich anwuchs. Schrittweise wurden die Vor-Autonomien zu Voll-Autonomien umgewandelt. Autonomie ist dabei jedoch nicht mit Unabhängigkeit zu verwechseln. Auch unterscheiden sich die einzelnen Autonomien sehr stark voneinander, sowohl im Grad der Autonomie als auch in ihrer Ausdehnung und dem Bevölkerungsanteil. So sind die beiden kleinsten Regionen, die Balearen und La Rioja nur 5.000km² groß, während die beiden größten Regionen mit etwa 90.000km² flächenmäßig größer sind als manche europäische Länder. Die Bevölkerungszahlen machen ebenfalls sehr deutlich, wie unterschiedlich die Regionen sind. La Rioja hat etwa 300.000 Einwohner, Andalusien hingegen 7,5 Millionen. Daraus erklären sich zumindest teilweise die großen Unterschiede im Grad der Autonomie.

Und die Kanaren?

Die Autonome Region der Kanarischen Inseln (Islas Canarias) besteht aus zwei Provinzen, Las Palmas de Gran Canaria und Santa Cruz de Tenerife. Mit knapp 7.500km² sind sie geringfügig größer als z.B. das Baskenland.

Die Autonomie erlangten die Kanaren am 10. August 1982 durch Veröffentlichung der kanarischen Statuten im Staatsanzeiger. Etwa 10 Monate später, am 30.Mai 1983 fand die erste Sitzung des kanarischen Parlaments statt. Dieser Tag wird als Día de Canarias gefeiert. Der erste kanarische Präsident war Pedro Guerra Cabrera. Seine institutionelle Nachricht an die (kanarische) Welt lässt sich zusammenfassen als „die Bildung einer Region von Inseln, von jetzt an und für immer“.

Eine Besonderheit der Autonomen Region Islas Canarias sind die Cabildos, die Inselregierungen. Diese sind vergleichbar mit den Consejos insulares der Balearischen Inseln. Die Inselregierungen werden direkt von der spanischen Inselbevölkerung gewählt. Die Cabildos sind verantwortlich für Bereiche wie Gesundheit, Umweltschutz, Kultur, Sport, Industrie, Autobahnen, Wege, Wasseraufbereitung, Vergabe von Jagd- und Fischereilizenzen, Museen, Stände, öffentlichen Transport und Territorialplanung.

Die Canarios sind sehr stolz auf diese doch recht junge Autonomie und zelebrieren den Día de Canarias mit der Pflege vieler kanarischer Traditionen. 

30 MAYO Tuineje

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1 Kommentar

  1. Nur Ergänzend sei angemerkt, dass die Consejos Insulares der Balearen auf das Kanarische Modell der Cabildos Insulares als Verwaltungseinheiten zurück zu führen sind. Maßgeblichen Anteil daran hatte Manuel Velázquez Cabrera aus Tiscamanita (FTV) zu dessen Ehren deshalb auch der Lehrstuhl für Verwaltungsgeschichte der ULPGC in Fuerteventura eingerichtet wird und der seinen Namen tragen wird.

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