Eigentümer überwältigt Einbrecher in Puerto del Rosario

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Der Eigentümer einer Wohnung in Puerto del Rosario hat einen Einbrecher auf frischer Tat erwischt. Der Einbrecher hatte zuvor die Eingangstür aufgebrochen und hielt bereits verschiedene Gegenstände aus der Wohnung in der Hand, als der Eigentümer dazukam.

Als der Einbrecher zu einem vor dem Haus geparkten Auto lief um zu flüchten, kam es zu einer Rangelei. Der Eigentümer konnte den Einbrecher überwältigen und die Polizei verständigen.

Der Eigentümer berichtete der Polizei später, dass in dem mutmaßlichen Fluchtauto eine Frau wartete. Die Polizei konnte die Frau identifizieren und in der Nähe des Tatorts in einem Auto wartend festnehmen. Das Auto war als gestohlen gemeldet.

Der mutmaßliche Einbrecher und die Frau sind 42 Jahre alt und der Polizei auf Fuerteventura bereits wegen zahlreicher Delikte bekannt.

Die Polizei überstellte die beiden mutmaßlichen Täter der Justiz.

Was tun wenn man auf Fuerteventura einen Einbrecher im Haus bemerkt?

Sicherheitsexperten warnen davor, sich einem Einbrecher in den Weg zu stellen. Wenn man die Möglichkeit dazu hat, sollte man stattdessen die Wohnung unbemerkt verlassen. Erst danach alarmiert man die Polizei (Telefon 091 oder 112). Wenn man sein Mobiltelefon nicht dabei hat, klopft man bei den Nachbarn, um von dort die Polizei zu verständigen.

Eine Konfrontation mit dem oder den Einbrechern sollte man in jedem Fall vermeiden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass man selbst verletzt wird.

Wenn man nicht aus dem Haus flüchten kann, sollte man sich wenn möglich einschließen, das Licht einschalten, Lärm machen, indem man beispielsweise das Radio aufdreht, und möglichst die Polizei anrufen.

Sollte man es nicht vermeiden können, dem Einbrecher zu begegnen, heißt es, nicht in Panik zu geraten. Mal sollte den Einbrecher nicht provozieren, ihn nicht angreifen und ihm möglichst eine Rückzugsmöglichkeit bieten.

Einbrecher gehen meist davon aus, dass niemand im Haus ist. Wenn doch jemand da ist, wollen sie meistens nur noch flüchten.

Wer einen Einbrecher auf Fuerteventura verletzt, wird schnell selbst zum Täter

Grundsätzlich hat man natürlich auch in Spanien das Recht, sich im Rahmen der Notwehr gegen einen Einbrecher oder einen Angreifer im Rahmen der Notwehr zu verteidigen.

Wer jedoch einen Einbrecher verletzt oder gar tötet, muss damit rechnen, selbst angeklagt und verurteilt zu werden.

Die spanische Rechtsprechung stellt noch höhere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Notwehrmaßnahme als die deutsche Justiz. Wenn das Opfer beispielsweise verschiedene Möglichkeiten zur Verteidigung hat, muss es zuerst abwägen und die Maßnahme wählen, die bei geringstmöglichem Schaden für den Angreifer dazu geeignet ist, den Angriff abzuwehren.

So war z.B. ein 83-Jähriger auf Teneriffa zunächst wegen Totschlags verurteilt worden, nachdem er einen von zwei Einbrechern mit einer illegalen Waffe erschoss. Die Einbrecher hatten zuvor gedroht, die Frau des Mannes mit einer Pistole (wie sich später herausstelle eine Attrappe) zu erschießen, und ihr mit einer Tür die Hand gebrochen, um die Herausgabe von Geld zu erzwingen. Die Jury hatte zwar eingesehen, dass der Mann in Todesangst gehandelt hatte, aber er hätte trotzdem zunächst mildere Mittel anwenden müssen. Das Urteil wurde letztlich aufgehoben und das Verfahren gegen den inzwischen 86-jährigen Mann muss neu verhandelt werden.

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