La Oliva erinnert Ausländer an Verpflichtung zur Aktualisierung des Melderegisters

Gemeinde La Oliva Melderegister

Die Gemeindeverwaltung von La Oliva im Norden Fuerteventuras hat in einer Pressemitteilung daran erinnert, dass ausländische Einwohner regelmäßig im Abstand von 2 bzw. 5 Jahren ihre Daten im Melderegister aktualisieren müssen.

EU-Bürger ohne Eintragung im „Zentralen EU-Ausländer-Register“ und Nicht-EU-Bürger ohne permanente Aufenthaltsgenehmigung müssen sich alle zwei Jahre in ihrer Wohnsitzgemeinde melden, um eine Löschung von Amtswegen zu vermeiden. Bei nicht EU-Ausländern mit einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung oder bei EU-Bürgern, die im Zentralen Register für EU-Ausländer registriert sind, beträgt die Frist zur Aktualisierung des Melderegisters 5 Jahre.

Die Gemeinde wies darauf hin, dass ein aktuelles Melderegister ein wichtiges Werkzeug für die Planung von öffentlichen Dienstleistungen und Investitionen darstellt. Auch die Finanzierung der Gemeinde durch den Spanischen Staat hängt wesentlich von der Zahl der Einwohner im Gemeindegebiet ab.

La Oliva hat 5.000 ausländische „Karteileichen“ entfernt

In den letzten zwei Jahren hatte die Gemeinde La Oliva große Anstrengungen unternommen, um mir Hilfe des Nationalen Statistikinstituts ihr Melderegister zu aktualisieren. Dabei wurden rund 5.000 ausländische „Karteileichen“ aus dem Melderegister entfernt.

Wenn ein spanischer Staatsbürger sich in einer anderen Gemeinde in Spanien anmeldet, wird er automatisch in der vorherigen Gemeinde abgemeldet. Wenn ein Ausländer dagegen in seine Heimat zurückkehrt, müsste er sich selbst aktiv abmelden. Seine Anmeldung in einem anderen Land wird nicht automatisch nach Spanien kommuniziert. Da viele Ausländer dieser Verpflichtung zur Abmeldung nicht nachkommen, hat der Gesetzgeber die Eintragung von Ausländern im Melderegister quasi mit einem Verfallsdatum versehen.

Diese Vorschriften gelten natürlich nicht nur in La Oliva, sondern in allen Gemeinden auf Fuerteventura und in ganz Spanien.

Die periodische Überprüfung der Daten im Melderegister ist für Bürger, die ihr Wahlrecht ausüben wollen, besonders wichtig. Denn wer aus dem Melderegister ausgetragen wird, verschwindet auch aus dem Wählerverzeichnis.

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