Hoteliers auf Fuerteventura verlangen Hotelkosten von Thomas-Cook-Kunden

Geldbörse-Cook

Nachdem am 25.09.2019 auch die deutschen Tochtergesellschaften des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook Insolvenz beantragt haben, herrscht sowohl bei Reisenden als auch bei Hoteliers auf Fuerteventura große Unsicherheit.

Betroffen sind die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Marken Air Marin, Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher.

Heute haben uns Thomas Cook Kunden aus verschiedenen Hotels in Costa Calma im Süden Fuerteventuras berichtet, dass Sie aufgefordert wurden, sich an der Rezeption zu melden, um die Kosten für den Hotelaufenthalt an das Hotel zu bezahlen.

Natürlich ist es verständlich, dass die Hoteliers im schlimmsten Fall den Totalausfall für die von ihnen erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen fürchten. Auf der anderen Seite haben die Kunden der von der Insolvenz betroffenen Reiseveranstalter ihren Aufenthalt schon vollständig bezahlt.

Zahlung Cook 1

„Diese Situation stellt eine juristisch höchst komplexe Dreiecksbeziehung dar“, erklärt uns der deutschsprachige Rechtsanwalt Eufemio Cascón Sáez, der in Frankfurt und auf Fuerteventura tätig ist. „Der Kunde des insolventen Reiseveranstalters ist nicht Vertragspartner des Hotels. Vielmehr bestehen Verträge zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter und zwischen dem Reiseveranstalter und dem Hotel.“

Was sollten betroffen Kunden auf Fuerteventura machen, wenn Sie mit einer Forderung konfrontiert werden?

„Bevor man irgendeine Zahlung leistet, sollten Betroffene sich als erstes an die Insolvenzversicherung wenden und versuchen, dort weitere Instruktionen zu bekommen. Im Fall der Thomas-Cook-Insolvenz ist KAERA für die Abwicklung der Versicherungsfälle zuständig. (http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htm )

Auch wenn es natürlich weh tut, ist es eventuell ratsam, den Urlaub abzubrechen, wenn der Hotelier die Beherbergung verweigert, damit man nicht auf zusätzlichen Kosten sitzen bleibt. Schließlich hat man der Versicherung gegenüber die Verpflichtung, den Schaden möglichst klein zu halten.

Allerdings sollte man auf keinen Fall auf eigene Faust einen Rückflug oder ein anderes Hotelzimmer buchen, sondern immer erst die Instruktionen des Versicherers abwarten.

Grundsätzlich muss die Insolvenzversicherung die Kosten für die Rückreise und eine Unterbringung bis dahin tragen. Allerdings ist der Betrag der Haftung auf insgesamt 110. Mio. Euro begrenzt. Gehen die Ansprüche aller Versicherten über diesen Betrag hinaus, steht jedem Einzelnen nur ein prozentualer Anteil zu. Aufgrund der Größe der insolventen Unternehmen und der großen Zahl der betroffenen Kunden, ist es wahrscheinlich, dass die Deckungssumme nicht ausreichen könnte.

Wenn man den Urlaub lieber fortsetzen möchte, kann man versuchen, mit dem Hotelier eine Lösung zu verhandeln. Wenn man sich bereit erklärt, eine Zahlung zu leisten, dann jedoch nur für die noch vor einem liegenden Urlaubstage, nicht aber für die bereits vergangenen. Für die zurückliegenden Tage wird man von der Versicherung höchstwahrscheinlich keine Rückzahlung erhalten. Für die noch kommenden Tage kann man zumindest versuchen, eine Rückzahlung zu beantragen.

Dennoch muss man sich im klaren sein, dass man im schlimmsten Fall auf seinen Kosten teilweise oder auch ganz sitzen bleibt, wenn man Zahlungen an den Hotelier auf Fuerteventura leistet.

Kunden sollen Transfers alleine organisieren

Einige Reiseleiter haben ihre Kunden informiert, dass ab sofort keine Transfers für die von der Pleite Betroffenen organisiert werden. Die Kunden wurden gebeten, sich selbst um einen Transfer zu kümmern.

Es ist anzunehmen, dass die Busunternehmen angesichts der drohenden Zahlungsausfälle die Beförderung verweigern.

transfer Cook

Wenn der Transfer Bestandteil der Pauschalreise war, ist dieser auch von der Insolvenzversicherung abgedeckt. Daher sollte man sich in jedem Fall eine Rechnung ausstellen lassen, damit man die Kosten bei der Versicherung einreichen kann. Auch hier gilt aber: erst mit der Insolvenzversicherung reden.

Das gilt übrigens für alle erforderlichen Aufwendungen: ohne Nachweis, sprich Rechnung, keine Rückerstattung von der Versicherung.

Reiseleiterin „flieht“ vor Kunden

Leser haben uns berichtet, das eine Reiseleiterin angesichts der drängenden Fragen der betroffenen Kunden regelrecht die Flucht ergriffen haben soll. Mit dem Kommentar „ich dürfte nach spanischen Recht heute gar nicht mehr arbeiten“, verabschiedete sich von den ratlosen Kunden.

Dabei darf man nicht vergessen, dass die Reiseleiter von ihrem Arbeitgeber möglicherweise genauso allein gelassen werden, wie die Kunden. Wenn von „oben“ keine Information kommt, ist es nur verständlich, dass die Reiseleitung keine Information weitergeben kann. Auch die Reiseleister bangen und ihre Gehälter und ihre Zukunft.

Daher möchten wir an alle Betroffenen appellieren, Ruhe zu bewahren und respektvoll mit Hotelpersonal und Reiseleitern umzugehen. Diese sind mit Sicherheit nicht für die aktuelle Situation verantwortlich, müssen aber trotzdem vorderster Front den Kopf hinhalten.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

257f420cd188470a8ca80639c3e92085
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

6 Kommentare

  1. Nicht alle Hoteliers aus Costa Calma reagieren derart „unfreundlich“. Als Bucher-Kunde wurden wir im Sotavento Beach-Club weiterhin äußerst zuvorkommend behandelt und aufgrund der nicht angekommenen neuen Gäste durften wir bis zu unserer Abreise am 26.09. bis zum Nachmittag unser Apartment weiter nutzen. Auch der Transfer zum Flughafen verlief problemlos, da uns der Busfahrer einfach mitgenommen hat, obwohl wir nicht auf seiner Liste standen.

  2. Von den Hotelgästen die Zahlung der Rechnung zu verlangen, obwohl beim Einchecken der Voucher als Vorauszahlung akzeptiert wurde und dies noch durch die Weigerung der weiteren Leistungserbringung oder Nichtherausgabe des Gepäcks zu erzwingen, stellt den strafrechtlichen Tatbestand der Nötigung dar. Den betroffenen Touristen ist daher zu raten, sofort die Polizei einzuschalten und Strafanzeige gegen den Hotelmanager zu erstatten. Am besten gemeinsam mit Mitbetroffenen und Einschaltung der diplomatischen Vetretung des Heimatlandes. Von diesem muss auch geholfen werden, wenn man unverschuldet mittellos strandet, weil ein Rückflug nicht statfindet. Ganz abgesehen von der Unterstützungspflicht des Reisebüros, in dem man ggf. gebucht hat.
    Die Verlagerung des unternehmerischen Ausfallsrisikos auf vorauszahlende Privatkunden ist jedenfalls eine Sauerei!

  3. So einfach ist es nicht.
    Das einige Hoteliers da jetzt beim Gast auf direkte Zahlung pochen, obgleich der Gast schon bezahlt hat, ist in der Tat nicht schön, nicht korrekt und rechtlich nicht in Ordnung.
    Vielmehr sind es aber die knebelnden Vertragsbedingungen gerade dieser Reiseveranstalter und Reisekonzerne. Ein einzelnes Hotel, sogar kleinere und mittlere Hotelketten haben keine andere Chance als solche „Standard“-Verträge zu unterschreiben, ansonsten fliegen sie sogleich aus dem Portfolio dieser Marktbeherrscher heraus.
    Man muss sich vorstellen, diese Marktbeherrscher bekommen das Geld Monate im voraus von den Gästen, obwohl noch keine Leistungserbringung stattgefunden hat und halten es danach dann weitere 90 Tage zurück, um weiter damit zu „arbeiten“, um dann erst den Hoteliers zu überweisen. Mal ganz abgesehen, dass diese Vertragspreise zwischen Reiseveranstalter / Reisekonzern und dem Hotelier so niedrig sind, dass die Hoteliers nicht wirklich viel verdienen, um z.B. Investitionen zu tätigen oder längere Zeit zu überbrücken.
    Wer hier regelrecht und maximal abzockt und davon kaum den eigentlichen Dienstleistungserbringern etwas übriglässt, sind einzig und alleine diese marktbeherrschenen Reiseverantalter und Konzerne. Um so schlimmer wiegt es, dass das im voraus erhaltene Geld von den Gästen dann weg ist. Kurzum, die Abhängigkeiten dieser vielen tausenden Hotels, Pensionen etc. von einigen wenigen Reiseveranstaltern ist eben mit eines der größten Probleme und dort müßte eigentlich mal angesetzt werden. Sie geben ihre schönen Landschaften, angenehmes Klima, oftmals bis ins Detail gepflegten Hotels für einen Appel und ein Ei her; es wird ihre Heimat praktisch verscherbelt und andere, also Konzerne aus anderen Ländern, machen damit das große Geld. Jeder Hotelier sollte ein Stück versuchen eine Direktvermarktung aufzubauen oder sich einem Zusammenschluss mit anderen anschließen, um wenigstens etwas aus dieser umklammernden Abhängigkeit der großen Reisekonzerne herauszukommen und finanziell etwas mehr Spielraum zu haben. Es würde dem Hotelier, den Gästen und der Destination am Ende zu Gute kommen.

  4. Es ist ein Skandal, dass eine Hotel-Kette wie H10, die ihre Mitarbeiter eh schon auspresst wie Zitronen, seit Jahren aber auch ALLES zugunsten einem möglichst hohen Unternehmensgewinn rationalisiert und zu Lasten der Gäste „optimiert“, täglich die Preise auf ihrer Homepage ändert, um bei hoher Auslastung mal schnell 100% aufzuschlagen, jetzt auch noch bei den Kunden abkassieren will. Die Betroffenen kommen doch nie wieder in ein H10, egal wo auf der Welt – wie kann man so blöd sein. Der Imageschaden übertrifft bei weitem dieses kleine Loch in der Kasse. Und von Unternehmensrisiko scheint noch nie jemand etwas gehört zu haben.

  5. Adolfo meint!
    Waren die Urlauberzahlen ja schon seit geraumer Zeit sehr Rückläufig, kann man jetzt schon beinahe von einem kleinen Supergau sprechen!
    Natürlich ist das eine Katastrophe für die Hoteliers und vor allen Dingen aber für die Angestellten und natürlich auch für die allgemeine wirtschaftliche Situation der Insel, aber man darf die Ürlaubsgäste nicht derart in den Hintergrund stellen oder gar als Verursacher dieser Situation darstellen!
    Was sich jetzt die Hoteliers und sonstige Unternehmen erlauben, ist vulgär ausgedrückt ne große Sauerei!
    Wenn die Hoteliers mit aller Gewalt den höchstmöglichen Reibach machen wollen, heißt total beschissene Verträge mit den Veranstaltern der Reisebranche machen, dann ist das nicht das Problem der Urlaubsgäste!
    Ich möchte hier an dieser Stelle keine weiteren Details der Vertäge aufzählen, wie z. B. die irre 90 Tagefrist bis der Reiseveranstalter die Hoteliers etc. bezahlt, aber möchte doch vermerken, wie Doof kann man denn sein, sich auf solche Verträge einzulassen.
    Ist denn die Raffgier der Hoteliers derart groß, dass man Vertäge auf Teufel komm raus abschließt?
    Da kann man doch nur von Fahrlässigkeit und Unverantwortlichkeit der Hoteliers sprechen!
    Und jetzt die Dreistigkeit zu besitzen, die Gäste nochmals zur Kasse zu bitten, ist ja wohl unterste Schublade!
    Viele Urlaubsgäste müssen ein ganzes Jahr lang auf diesen Urlaub sparen und besitzen auf ihren Konten überhaupt keine Reserven, um diese Reise nochmals zu finanzieren!
    Wenn es die letzte Zeit schon echt beschissen auf Fue lief, dann ist die jetzige Situation schon beinahe als der Anfang des Genickbruchs für den Tourismus auf Fue zu bezeichnen.
    Es tut mir als Fue- Fan seit 1974 in der Seele weh, wenn ich sehe, was aus Fue gemacht wurde und ich bin froh, dass ich z. Z. aus gesundheitlichen Gründen in Deutschland verweilen muss.
    Saludos Adolfo

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten