Lanzarote: Tourist verweigert Alkoholprobe und spricht Morddrohung gegen Polizisten aus

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Beamte der Guardia Civil haben bei einer Streifenfahrt in Costa Teguise auf Lanzarote in der Nacht des 29.10.2019 ein Fahrzeug gestoppt, das nicht „ordnungsgemäß“ unterwegs war. Der Mietwagen fuhr in heftigen Schlangenlinien, was bei den Beamten die Vermutung weckte, dass der Fahrer unter Einfluss von Drogen oder Alkohol am Steuer saß.

Nicht nur seine Fahrweise, sondern auch sein Verhalten nach dem Anhalten verstärkte den Verdacht der Guardia-Civil-Beamten. Diese verständigten daraufhin ihre Kollegen von der Gemeindepolizei, da die Kontrolle des Verkehrs innerhalb von geschlossenen Ortschaften in deren Zuständigkeitsbereich fällt.

Als die Beamten der Gemeindepolizei eintrafen, widersetzte sich der auffällige Fahrer vehement einer Alkoholkontrolle. Doch nicht nur das. Er beleidigte die Beamten und drohte, sie umzubringen.

Daraufhin nahmen die Polizisten den renitenten Verkehrssünder unverzüglich fest und führten ihn wegen Widerstand und Ungehorsam gegenüber Polizeibeamten und wegen einer Verkehrsstraftat dem Haftrichter in Arrecife auf Lanzarote vor.

Es soll sich um einen 46-jährigen Ausländer, vermutlich ein Tourist, gehandelt haben.

Diverse Straftaten

Bereits die Weigerung, einen Test auf Drogen oder Alkohol durchzuführen, wenn die Polizeibeamten diesen verlangen, ist nach Artikel 383 des Spanischen Strafgesetzbuches (Código penal CP) eine Straftat. Allein hierfür drohen 6 bis 12 Monate Gefängnis sowie Führerscheinentzug zwischen einem und vier Jahren.

Die Fahrt unter Drogen- und Alkoholeinfluss ist im Artikel 379, Abs. 2 CP geregelt. Ab einem Atemalkoholgehalt von 0,6 Milligramm pro Liter oder einem Blutalkoholgehalt von 1,2g pro Liter liegt eine Straftat vor. Diese ist mit 3 bis 6 Monaten Haft oder mit einer Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten oder mit gemeinnütziger Arbeit zwischen 31 und 90 Tagen bedroht. Hinzu kommt ein Fahrverbot von 1 bis 4 Jahren.

Wie man leicht erkennt, wird die Verweigerung der Alkoholkontrolle härter bestraft als die Trunkenheitsfahrt. Dies gilt allerdings nur solange wie keine Gefährdung oder Körperverletzung (z.B. durch das Verursachen eines Unfalls) hinzukommt.

Natürlich sind auch die Bedrohung und die Beleidigung von Polizeibeamten Straftaten, die sicher bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe berücksichtigt werden.

Als Ausländer ohne festen Wohnsitz in Spanien muss sich der Täter in diesem Fall bis zur Verhandlung auf einen Aufenthalt in der Polizeizelle einstellen. Die Verurteilung erfolgt in solchen Fällen in der Regel in einem Schnellverfahren innerhalb von wenigen Tagen.

Wenn der Mann in Spanien noch nicht vorbestraft ist, kann er auf eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung hoffen. An die Zeit im Polizeigewahrsam kommt er jedoch nicht vorbei. Hoffentlich ist ihm das eine Lehre.

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3 Kommentare

  1. ich finde nichts anzüglich an dem Bericht, meiner Meinung nach sollte auch die Polizei in Deutschland so hart durchgreifen, das was auf Lanzarote gemacht wurde kenne ich ähnlich aus der Schweiz, dementsprechend wenig Verkehrsdelikte gibt es, nur als Beispiel, zu nahes Auffahren auf den Vordermann wird in der Schweiz mit einem halben Jahr Fahrverbot und 3000 Schweizer Franken sowie einem Gerichtsverfahren geahndet, das schreckt ab und nicht was in Deutschland gemacht wird

    • Wir haben „Tourist“ in die Schlagzeile geschrieben, weil es sich nach unserem Kenntnisstand um einen „Touristen“ gehandelt hat. An dem Wort „Ausländer“ wäre für unser Verständnis nichts politisch unkorrekt. Deshalb haben wir dieses Wort auch völlig unverkrampft im Text verwendet. Was an dem Artikel „Stimmungsmache“ gegen Touristen sein soll, können wir nicht nachvollziehen. Für den Inhalt des Artikels und die Schlussfolgerung für viele unserer Leser ist die Eigenschaft „Tourist“ jedoch sehr erheblich. Dem ausländischen Touristen (= Ausländer ohne festen Wohnsitz in Spanien) droht bei einer Verkehrsstraftat die sofortige Festnahme und Aufenthalt im Polizeigewahrsam. Ein ausländischer Resident oder ein spanischer Tourist wird dagegen nicht festgenommen, sondern bekommt eine Anzeige und dann eine Vorladung zur Gerichtsverhandlung.

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