Kanarische Mehrwertsteuer IGIC steigt zum 01.01.2020

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Die neue Kanarische Regierung, die unter der Präsidentschaft von Ángel Víctor Torres (PSOE) seit dem 16.07.2019 im Amt ist, hat eine Erhöhung der Kanarischen Mehrwertsteuer IGIC zum 01.01.2020 beschlossen. Damit macht sie die Steuersenkungen der vorherigen Regierung unter Präsident Fernando Clavijo (CC) zum großen Teil wieder rückgängig.

Der allgemeine Steuersatz der IGIC (Impuesto General Indirecto de Canarias) steigt somit zum 01.01.2020 von 6,5% wieder auf 7%.

Der erhöhte IGIC-Satz steigt von 13,5% auf 15%. Dieser findet bei sogenannten Luxusgütern Anwendung, also z.B. bei Schmuck, Uhren, Parfum und leistungsstarken Autos. Auch die Vermietung von Autos wird mit dem erhöhten Steuersatz besteuert.

Allerdings ändern sich nicht nur die Steuersätze, sondern auch die Zuordnung von Produkten und Dienstleistungen in die einzelnen Steuerkategorien. So werden Telekommunikationsdienstleitungen (Telefon, Pay-TV etc.) nicht mehr in der Kategorie des reduzierten Steuersatzes sondern in der Kategorie des allgemeinen Steuersatzes eingeordnet. Damit sind dann für Telekommunikationsdienste nicht mehr der reduzierte IGIC-Satz von 3%, sondern der allgemeine Satz von dann 7% anzuwenden.

Auch der gewerbliche Stromverbrauch wird nicht mehr von der IGIC ausgenommen sein, sondern zukünftig zum reduzierten Steuersatz von 3% veranlagt.

Auswirkungen auf Endverbraucher

Ein Warenkorb von 400 Euro, der nun zu dem allgemeinen IGIC-Satz von 7,0% statt 6,5% versteuert wird, verteuert sich rein rechnerisch gerade einmal um 1,88€.

Ob und wie sich die Preise für die Verbraucher aber tatsächlich verändern, hängt von vielen anderen Faktoren ab.

Fraglich ist z.B., ob der der Einzelhandel, der seine Produkte ja üblicherweise mit „krummen“ Preise wie 9,99€ auszeichnet, die Steuererhöhung überhaupt an die Verbraucher weitergeben kann. Ein 9,99€-Produkt müsste nach einer Steuererhöhung um einen halben Prozentpunkt dann 10,03€ kosten.

Der Händler wird nun entweder bei seinem ursprünglichen Preis von 9,99€ bleiben und die Steuererhöhung voll selbst tragen, oder aber einen neuen „krummen“ Preis festlegen, z.b 10,09€ oder 10,19€.

Der Handel könnte also die Erwartung der Verbraucher auf steigende Preise nutzen, um Preiserhöhungen über den eigentlich durch die Steuererhöhung gerechtfertigten Preis einzuführen. Ob dies gelingt, hängt wiederum von der Wettbewerbssituation ab.

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