Geisterfahrer auf Autobahn FV-2 in der Nähe des Flughafens von Fuerteventura

Geisterfahrer-FV-2

Mehrere Autofahrer haben in der Nacht zum 17.02.2020 gegen 0:30h einen Geisterfahrer auf der FV-2 zwischen dem Flughafen und der Hauptstadt Fuerteventuras gemeldet. Der Streckenabschnitt der autobahnähnlichen Straße ist an dieser Stelle in jede Fahrtrichtung zweispurig ausgebaut. Die Fahrtrichtungen sind baulich voneinander getrennt.

Der Geisterfahrer wurde von einer Beifahrerin eines anderen Autos, das auf der richtigen Seite in Richtung Puerto del Rosario mit derselben Geschwindigkeit unterwegs war, gefilmt.

Anderen Autofahrer, die Zeuge der gefährlichen Fahrt auf der falschen Fahrbahnseite wurden, konnten den Geisterfahrer in der Nähe des Inselkrankenhauses von Fuerteventura stoppen.

Beamte der Verkehrspolizei der Guardia Civil und eine Streife der Nationalpolizei kamen wenig später an den Ort des Geschehens. Sie nahmen die Zeugenaussagen auf und ordneten eine Alkoholprobe beim Geisterfahrer an. Diese fiel positiv aus und ergab einen Wert von mehr als 0,6mg/Liter Atemalkoholgehalt.

Es soll sich bei dem Mann um einen 56-jährigen Spanier handeln, der bereits wegen gefährdender Fahrweise und wegen Alkohol am Steuer polizeibekannt ist.

Das Fahrzeug wurde an von den Polizeibeamten stillgelegt.

Zwei Straftaten

Das Fahren mit einem Atemalkoholgehalt zwischen 0,25mg/L und 0,50mg/L ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße von 500€ bestraft. Der Inhaber eines spanischen Führerscheins verliert außerdem 4 Punkte.

Für Berufskraftfahrer (Taxi, Bus, Lkw…) und Fahranfänger mit weniger als zwei Jahren Führerschein liegen diese Grenzen zwischen 0,15 und 0,30 mg/L Atemalkohol.

Bei einem Atemalkoholgehalt von mehr als 0,50mg/L (0,30mg/L bei Berufskraftfahrern und Anfängern) bis 0,60mg/L wird die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet. Außerdem werden 6 Punkte abgezogen.

Bei Werten von mehr als 0,60mg/L, so wie auch im vorliegenden Fall des Geisterfahrers auf Fuerteventura, liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine Straftat. Diese wird mit 3 bis 6 Monaten Gefängnis oder 6 bis 12 Monaten Geldstrafe oder gemeinnütziger Arbeit von 31 bis 90 Tagen bestraft. Außerdem wird die Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von 1 bis 4 Jahren entzogen.

Die zweite Straftat, für die der Geisterfahrer von Fuerteventura sich verantworten muss, ist gefährdende Fahrweise. Diese kann nach Artikel 380 des spanischen Strafgesetzbuches mit Gefängnis zwischen 6 Monaten und 2 Jahren oder nach Artikel 381 mit 2 bis 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Letzteres hängt jedoch sehr davon ab, ob eine konkrete Gefahr für Leib und Leben anderer Personen bestand. Es müsste also z.B. eindeutig bewiesen werden, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer zu einem Ausweichmanöver gezwungen war, um eine Kollision zu vermeiden.

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