Fuerteventura: Festnahme wegen Drogenbesitz und Missachtung der Ausgangssperre in Morro Jable

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Bereits am 30.03.2020 haben Beamte der Guardia Civil von Morro Jable einen 42-jährigen Mann festgenommen. Es handelte sich nach Angaben der Guardia Civil um einen Spanier mit den Initialen M.R.B.

Zunächst hatten die Beamten den Mann am Nachmittag des 30.03.2020 auf offener Straße kontrolliert. Er konnte nicht schlüssig erklären, warum er sich auf der Straße aufhielt und hat habe die Beamten in einer nicht näher erklärten Art und Weise verletzt, als Sie ihn identifizieren wollten. Daher erhielt er eine Anzeige wegen Missachtung der seit dem 15.03.2020 geltenden Ausgangssperre.

Gegen 21.15h, als die Beamten in Morro Jable auf Streife unterwegs waren, beobachteten sie den Mann erneut. Dieser versuchte zu Fuß vor den Beamten zu fliehen. Während seiner Flucht beobachten die Beamten, dass der Mann etwas wegwarf.

Nach dem sie den Flüchtenden gegen 21.20 Uhr festgenommen hatten, konnten die Beamten die weggeworfenen Sachen des Mannes finden und beschlagnahmen. Es handelte sich um eine Digitalwaage und ein Päckchen mit sechs Gramm Kokain.

Eine wiederholte Missachtung der Ausgangssperre in Zusammenhang mit Widerstand gegen die Staatsgewalt stellt ein Delikt dar. Dem Mann wird entsprechend Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Des weiteren wird er sich wegen Drogenhandels vor Gericht verantworten müssen. Die Tatsache, dass er nicht „nur“ Drogen bei sich hatte, sondern auch eine Digitalwaage legt die Vermutung nahe, dass er die Drogen weiterverkaufen wollte.

Allein die administrative Anzeige bezüglich des Widerstands gegen die Staatsgewalt ist im Artikel 36.6 des Ley Órganica 4/2015 über den Schutz der Sicherheit der Staatsbürger mit Strafen zwischen 601 bis 30.000€ belegt. Für den Drogenhandel wird dann wohl noch eine Haftstrafe hinzu kommen.

Wenn man sich einer rechtmäßigen Kontrolle durch autorisierte Beamte oder Personen zum Beispiel durch Weglaufen entzieht, wird dieses bereits als Widerstand gegen die Beamten gewertet. Während des Alarmzustandes haben auch Militärangehörige Polizeifunktion, also auch gegenüber diesen muss man sich entsprechend ausweisen.

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