Absicht oder Fehler? Ministerium vergisst Regelung von Treffen mit Freunden und Familie in Phase 1

Gartenparty-verboten

ACHTUNG Update: siehe Ende des Artikels!

Eine Woche lang durften die Einwohner der Inseln Formentera, El Hierro, La Gomera und La Graciosa sich nach dem Einläuten der „Phase 1 der Rückkehr zur Neuen Normalität“ mit Freunden und Verwandten treffen.

Dies war im Minsterialerlass SND/386/2020 des Gesundheitsministeriums ausdrücklich vorgesehen. Allerdings galt folgende Regelung ausschließlich für diese 4 Gebiete:

Artículo 3. Contacto social en grupos reducidos. 1. Se autorizan las reuniones de hasta un máximo de diez personas. Este límite no se aplicará a personas convivientes. 2. En todo caso, durante estos contactos sociales con terceros no convivientes deberán respetarse las medidas de seguridad e higiene establecidas por las autoridades sanitarias para la prevención del COVID-19, relativas al mantenimiento de una distancia mínima de seguridad de dos metros o estableciendo medidas alternativas de protección física, de higiene de manos y etiqueta respiratoria.

Offenbar glaubten viele Medien, dass diese Regelungen auch ganz selbstverständlich für alle Gebiete Spaniens gelten würden, die am Montag, 11.05.2020, ebenfalls zur Phase 1 übergehen dürfen.

Doch wer den Ministerialerlass SND/399/2020 Wort für Wort durchliest, sucht vergeblich nach einer Bestimmung, die Treffen mit Freunden und Familie in Analogie zum Erlass SND/386/2020 ab dem 11.05.2020 wieder erlauben würde.

Der entscheidende Satz se autorizan las reuniones de hasta un máximo de diez personas“ (Versammlungen von maximal 10 Personen sind erlaubt) aus dem Erlass 386, der für Phase 1 auf den 4 Inseln galt, fehlt in dem neuen Erlass 399 vom 05.05.2020.

Das Verbot ergibt sich aus dem nach wie vor geltenden Alarmdekret vom 14.03.2020.

Das Dekret 386 wird übrigens vom Dekret 399 außer Kraft gesetzt. Deshalb sind Treffen mit Freunden und Familie auch auf den 4 Inseln ab Montag wieder verboten.

Zum besseren Verständnis empfehlen wir die Lektüre des Absatzes „Fahrt zum Einkaufen auf der ganzen Insel möglich?“ im Artikel über die Regelungen des Einzelhandels in Phase 1.

Indizien für ein Versehen

In den Regelungen des neuen Erlasses 399, das ab 11.05.2020 gilt, ist auch die Nutzung von Terrassen in Gastronomiebetrieben geregelt. Dort ist unter anderem bestimmt, dass an einem Tisch oder an einer Gruppe von zusammengestellten Tischen bis zu 10 Personen sitzen dürfen. Daher wären also Treffen mit Familie oder Freunden auf der Terrasse eines Restaurants erlaubt, im privaten Kreis in der eigenen Wohnung dagegen verboten.

Sollte eine solche Regelung bewusst getroffen worden sein, erscheint sie auf den ersten Blick unsinnig. Schließlich dürfte ein eventuelles Ansteckungsrisiko in der Wohnung von Freunden oder Familie deutlich besser einzugrenzen sein, da man sich persönlich kennt. Auf der Terrasse eines Lokals begegnet man stattdessen zwangsläufig auch fremden Menschen, deren Verhalten oder Rücksichtnahme wesentlich schlechter einzuschätzen wäre.

Eine solche Regelung wäre auf der anderen Seite eine Unterstützung für Gastronomen, denn wer sich mit Freunden oder Familie treffen möchte, müsste dies auf der Terrasse eines Lokals tun. Da man sich aber auf der Terrasse nur solange aufhalten darf, wie man für den Verzehr benötigt, würde das zweifelsfrei für Umsatz sorgen.

Möglicherweise erkennt das Gesundheitsministerium diesem Fehler noch rechtzeitig und bessert am Sonntag nach.

Bitte unbedingt beachten:
Ministerium klärt auf: Treffen in privaten Wohnungen erlaubt

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4 Kommentare

  1. CAPÍTULO II
    Flexibilización de medidas de carácter social
    Artículo 7. Libertad de circulación.
    2. (…) A estos efectos, los grupos deberían ser de un máximo de diez personas, excepto en el caso de personas convivientes.

    da steht’s!!

    • Die Betonung liegt aber auf „A estos efectos„, was sich auf den Artikel 1 bezieht. Und in Artikel 1 steht „…En relación a lo establecido en la presente orden, se podrá circular por la
      provincia, isla o unidad territorial…“ Man darf sich also in Gruppen bewegen zu den Zwecken, die in diesem Erlass geregelt sind (also Einzelhandel, Beerdigungen, Restaurants, Gottesdienste…) Von „reuniones“ ist aber im gesamten Dekret nicht die Rede. Wenn man die entsprechende Regelung im Erlass SND/386/2020 betrachtet, der für die 4 kleinen Inseln galt, so stand da ausdrücklich “se autorizan las reuniones de hasta un máximo de diez personas“ (Versammlungen von maximal 10 Personen sind erlaubt). Dieser Erlass ist außer Kraft gesetzt. Doch dieser Schlüsselsatz fehlt im Erlass SND/399/2020 definitiv!

  2. Hallo Thomas, ohne Frage, Ihr betreibt eine nahtlose Recherche. Im Anhang 2 Veröffentlichungen,
    die ich mit meinem Verstand auch so richtig sehe: Onda, Fuerteventura_¿Podré ver a mis seres queridos?Sí, salvo que sean positivo por coronavirus o estén en aislamiento. No podrá visitar a personas ancianas o que pertenezcan a un grupo de riesgo, por ser más vulnerables a la covid-19. Las visitas a personas que vivan en residencias de mayores no se retomarán hasta la última fase y todavía está por decidirse en qué condiciones. Infos-Grancanaria veröffentlicht Lockerungen in Phase 1_Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen sich treffen, sowohl im Wohnraum, als auch auf der Straße oder in der Gastronomie. Natürlich lese ich keine 29 Seiten BOE, wobei sich die Frage stellt ob die richtigen Stellen noch verstehen um was es geht 🙂 VG.

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