Guardia Civil beschlagnahmt 200 kg illegal gesammelte Muscheln auf Fuerteventura

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Anfang Juni hat die Guardia Civil in verschiedenen Aktionen gegen das illegale Sammeln von geschützten Miesmuscheln und Lapas auf Fuerteventura insgesamt rund 200kg Muscheln, Entenmuscheln und Lapas beschlagnahmt.

Am 01.06.2020 hielten Beamte der Guardia Civil gegen 19h drei Personen an, die aus dem der Küste bei Aguas Verdes in der Gemeinde Betancuria kamen. Im Auto der drei Personen fand die Guardia Civil mehrere Säcke mit Miesmuscheln, insgesamt rund 43 kg (ca. 700 Exemplare) die grade gesammelt worden waren. Außerdem hatten die drei Personen 4,6kg Entenmuscheln (rund 75 Exemplare) und 11,4 kg Lapas (rund 500 Exemplare) bei sich.

Das Sammeln von Miesmuscheln ist bereits seit Jahren untersagt, da sie sich in der Schonzeit befinden. Das Einsammeln von Entenmuscheln ist ebenfalls verboten. Bezügliche der Lapas hatten die drei Personen die pro Person erlaubte Sammelmenge überschritten, sowie an einem Tag gesammelt, am dem dieses verboten ist. Alle drei Personen sind Einwohner Fuerteventuras.

Weitere Fälle

Am 02.06.2020 überraschten Beamte der Guardia Civil in einer schwierig zugänglichen Zone drei Personen an der Küste bei Los Molinos, beim illegalen Sammeln von Miesmuscheln. Die Polizei fand mehrere Säcke mit Miesmuscheln, die insgesamt ein Gewicht von rund 107 kg (rund 1500 Exemplare) auf die Waage brachten.

Am 06. und 08. Juni griff die Guardia Civil insgesamt weitere vier Personen mit insgesamt 50 kg Miesmuscheln und 4,2 kg Lapas auf.

In der Pressemitteilung der Guardia Civil heißt es, dass alle Personen, die in den vier Aktionen im Zusammenhang mit dem illegalen Sammeln vom Muscheln und Lapas angezeigt worden sind, diese vermutlich zum Verkauf gesammelt hätten.

Kanarische Miesmuscheln sind ganzjährig geschützt

Das Sammeln der kanarischen Miesmuschel ist an der Küste Fuerteventuras ganzjährig verboten. Geregelt ist dieses Verbot in der Verordnung 1108 vom 16. Juli 2004 (BOC nº 141 vom 22. Juli 2004). In dieser Verordnung wurde das Verbot aufgrund der besorgniserregenden Situation, in der sich die Spezies befand und noch immer befindet, ausgesprochen. Die Zahl der Miesmuscheln war an den Küsten von Fuerteventura so weit zurück gegangen, dass der Erhalt der Spezies in Gefahr war. Seither ist die Schonzeit jährlich automatisch verlängert worden. Für eine Aufhebung der Schonzeit wäre ein entsprechende Veröffentlichung im kanarischen Boletin (BOC) notwendig.

Zu erwartende Strafen

Alle Personen, die mit Miesmuscheln, Lapas und Entenmuscheln aufgegriffen worden sind, sind von den Beamten wegen eines schweren Verstoßes gegen den Artikel 70.3 des kanarische Fischereigesetz (17/2003) angezeigt worden. Diese Ordnungswidrigkeit kann, je nach Schwere der Tat, mit Geldstrafen zwischen 301 und 60.000€ geahndet werden.

Die lebenden Muscheln wurden von den Beamten wieder zurück ins Meer gebracht.

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2 Kommentare

  1. Ob uns das gefällt oder nicht… Wer Urlaub in Spanien will, muss an Betreten des Flughafens in Deutschland bis zum Check in im Hotel und umgekehrt Maske tragen. Dazwischen sollte man Strände und Meer ungezwungen genießen können. Andere Länder wie Türkei und Ägypten sind derzeit eh nicht möglich. Meine Meinung: Lieber so, als gar kein Urlaub! Freue mich auf 10 Tage Gran Canaria im November!

  2. Ich hoffe, diese Ärsche bekommen die höchste Strafe aufgebrummt. Habe selbst auch schon solche Typen gesehen, die ganz ungeniert vor meinen Augen Miesmuscheln abgeerntet haben. Die haben mich nur verächtlich angeschaut nach dem Motto, was will der blöde Ausländer von uns…

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