Herunterladen der RADAR COVID App für Fuerteventura Reisen nicht verpflichtend

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Wie wir bereits ausführlich berichtet haben, müssen ab dem 14.11.2020 auf Fuerteventura und den Kanaren alle Personen zum Einchecken in ein Hotel oder eine sonstige touristische Unterkunft einen negativen Corona-Test vorlegen.

Dieses gilt für alle Personen über 6 Jahren, die nicht auf den Kanaren resident sind. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Für Residente oder Personen, die sich bereits nachweisbar (Reisedokumente) seit 15 Tagen auf den Kanaren aufhalten gilt diese Vorschrift nicht.

Wer keinen gültigen Test mit negativem Ergebnis vorweisen kann, kann den Test vor Ort durchführen lassen. Er wird ausnahmsweise eingecheckt, darf aber das Zimmer / die Ferienwohnung nur zur Durchführung des Tests verlassen. Sobald der negative Test vorgelegt wird, kann man sich wieder frei bewegen.

Anreise vor dem 14.11.2020

Das neue Gesetz schreibt nicht vor, dass Personen, die bereits vor dem 14.11.2020 angereist und eingecheckt sind, Tests durchführen müssen, um in der Anlage bleiben zu dürfen. Für diejenigen, die vor dem 14.11. bereits eingecheckt haben, besteht also auch ab dem 14.11.2020 keine Test-Pflicht.

Radar COVID – die spanische Corona-Warn-App: Pflicht oder nicht?

Seit der Veröffentlichung des Gesetzestextes im amtlichen Anzeiger BOC am 31.10.2020 geistert das Gerücht, dass alle Urlauber verpflichtet seien, die spanische Corona-Warn-App auf Ihr Handy herunterzuladen in den verschiedenen Foren und Medienberichten herum.

Allerdings ist der Passus diesbezüglich wieder einmal schwammig formuliert. Die touristischen Anlagen müssen die Touristen vor dem Abschluss eines Vertrages darauf hinweisen, dass sie sich die App herunterladen sollten.

Im spanischen Originaltext wird das Verb „deber“ gebraucht. Nach der Real Academia Española drückt das Verb „deber“ eine moralische Verpflichtung aus. Damit würde man es auf deutsch mit „sollen“ übersetzen.

An anderen Stellen wird „deber“ aber auch so genutzt, dass es eine gesetzliche Verpflichtung impliziert, also im Sinne von „müssen“ verwendet wurde.

Wir verstehen es als eine Empfehlung und nicht als eine Verpflichtung für den Touristen. Diese These wird auch dadurch gestützt, dass es ja auch für die Spanier selbst nicht verpflichtend ist, diese App auf ihrem Handy zu haben.

Des Weiteren haben wir die Texte, die die touristischen Anlagen aushängen müssen erhalten. Diese tragen das Logo des Gobierno de Canarias. Es gibt sie in 5 Sprachen und in der deutschen Version heißt es:

„Für Hinweise auf eine mögliche Ansteckungsgefahr empfehlen wir Ihnen, die App RADAR COVID herunterzuladen und für den Zeitraum während Ihres Aufenthalts auf den Inseln sowie 15 Tage nach Ihrer Rückkehr aktiv zu halten.“

Damit eine Norm oder Regel eine juristische Bedeutung hat, ist es unumgänglich, dass sie eine Sanktion nach sich zieht. Es ist im oben zitierten Dekret nicht die Rede davon, dass das „nicht herunterladen“ der App als Ordnungswidrigkeit definiert ist.

Fazit: Man muss sich die App nicht herunterladen, man kann es tun. Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er das tun möchte oder nicht.

Was ist RADAR COVID?

Die App RADAR COVID ist eine der deutschen Corona-Warnapp ähnliche App. Sie soll anonym davor warnen, wenn ein möglicher Kontakt zwischen einer als positiv getesteten Person und dem App-Inhaber stattgefunden hat.

Für die Nutzung der App ist es unumgänglich, dass die Bluetooth-Funktion des Handys aktiviert ist. Über die Bluetooth-Funktion wird ein möglicher Kontakt festgestellt. Die App soll keine Daten sammeln und diese auch nicht weitergeben. Ob man sich selbst nach einem positiven Testergebnis als „positiv“ definiert oder nicht, bleibt dem Nutzer überlassen.

Laut Nutzungsbedingungen ist die App anonym, sicher, vertraulich und freiwillig.

Nicht in deutscher Sprache

Die App kann zur Zeit nicht in deutscher Sprache genutzt werden. Es stehen Spanisch und Englisch sowie die weiteren spanischen Amtssprachen wie z.B. katalanisch zur Verfügung.

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28 Kommentare

  1. So wie der Satz in Punkt 11 formuliert ist, handelt es sich um keine Aufforderung oder Bitte, sondern um eine Information, über einen Ablauf und damit möglicherweise über einen Hinweis auf eine andere Stelle (?)

    Allerdings sollte man mal einen spanischen Juristen befragen, wie dort Gesetze formuliert werden. Denn möglicherweise handelt es sich hierbei um ein „muss“.

    • @Stefan. Es herrscht unter spanischen Juristen Einigkeit darüber, dass eine Vorschrift, die bei ihrer Nichtbeachtung keine Sanktion nach sich zieht, keine Mussvorschrift ist. Niemand muss sich also die App installieren. Die Hoteliers müssen lediglich informieren.

  2. Hallo zusammen, habe mir die App mal runtergeladen. Auf der ersten Seite kommt rot hinterlegt „Radar COVID“ disabled-> komischerweise lässt sich der Button aber nicht aktivieren, damit dann „Enabled“ grün hinterlegt, erscheint. Hat da vielleicht jemand eine Erklärung? Danke!

  3. Fuer die WarnAPP muss man Bluetooth einschalten.
    Wenn man die Android Standortfreigabe abschaltet, funktioniert aber Bluetooth nicht.
    Ist mir zwar unklar, wozu das noetig ist, aber Google freut es.
    Die deutsche App zeigt dann immer „gruen“ an. Beim Abschalten der Standortfreigabe bekommt man zwar eine unverstandliche Benachrichtigung, aber das war es.
    Sehr elegant 🙂
    Guenter

  4. Das Auswärtige Amt veröffentlichte heute unter ‚Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise‘ folgenden Satz: Darüber hinaus müssen Touristen während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App „Radar Covid“ aktivieren und werden gebeten, diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.

  5. Wie sind denn die praktischen Erfahrungen mit der Maskenpflicht? Gleich wie in Deutschland? Also muss ich im freien eine tragen, wenn ich fast alleine unterwegs bin?

    Wie ist es mit Fitnessstudios? Sind diese offen für Touristen? Und was ist die günstigste Möglichkeit vom Flughafen zum jeweiligen Hotel zu kommen?

    Grüße Moritz

  6. Wieso muss denn ein Non Resident der z.B. aus Düsseldorf kommt keinen Test machen ?? Derjenige kann das Virus doch auch dort verbreiten mit falschem Verhalten, auch wenn er in der eigenen Wohnung dort lebt. Verstehe die Logik dahinter nicht. Sorry…

  7. Hallo,

    auch auf die Gefahr hin, neue Diskussionen loszutreten, nachfolgend ein Auszug aus dem heutigen Update des Auswärtigen Amtes zu Reise- und Sicherheitshinweisen Spanien:

    „Darüber hinaus müssen Touristen während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App „Radar Covid“ aktivieren und werden gebeten, diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.“

    Ich bin der spanischen Sprache nicht mächtig und kann insofern nicht einschätzen, was nun die korrekte Interpretation dieser Regelung ist.

    Den gesamten Text einschließlich des Themas Testpflicht findet man bei Interesse hier:
    https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/spanien-node/spaniensicherheit/210534#content_0

  8. Hallo Thomas,
    gebt doch mal euren Artikel über die App Radar Covid an das AA in Deutschland weiter. Diese unwissenden Leute dort haben nämlich in ihrer neuesten Aktualisierung behauptet, dass man die App herunterladen MUSS. Die beweisen halt immer wieder aufs Neue, dass sie von Nichts Ahnung haben. (Siehe Ausweisung der Risikogebiete.)
    Herzliche Grüße und bis Samstag auf der Insel – Elke & Peter

  9. Hallo,
    ich reise Ende November für ca. 3 Monate auf die Insel, und bin Mieter eines Appartements, das ich ganzjährig gemietet habe. Ich bin aber kein Residente. Muss ich einen Test machen lassen oder reicht derMietvertrag und das Formular mit QR-Code? Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

  10. Ich möchte auf der Insel herumreisen und habe innerhalb von 14 Tagen drei verschiedene Hotels gebucht. Erkennt das zweite Hotel den Corvid 19 Test aus Deutschland noch an oder muss ich mich wieder testen lassen und solange in Quarantäne?

  11. Ich habe die dt. Corona Warn App.
    Als die span. Radar Covid veröffentlicht wurde, habe ich sie mir ebenfalls heruntergeladen.
    Damit fing das Drama an:
    Sinngemäss: man darf nur eine Corona App nutzen! Entweder oder!
    Begründung: keine Ahnung.
    Aber ich hab ja schliesslich zwei Handies! Eins mit der dt. und eins mit der span. App.
    Dann kam eine EU Regelung über Kooperationen der Apps.:
    Gute Idee!
    Nur leider keine Kooperation Dt. Spanien!
    Aua!
    Jetzt Ende gut, alles gut:
    Die Kooperation ist da.
    Also jeder kann sich freiwillig beide Apps auf ein Handy herunterladen.
    Übrigens ist die span. einfacher, übersichtlicher, weniger textlastig, chicer vom Design, versteht jeder mit Schulenglisch.

  12. Hallo,
    mich würde interessieren, wie die aktuelle Lage zur Maskenpflicht ist:
    Muss man bei Strandspaziergängen oder beim Laufen auf Wegen und Straßen eine Maske tragen? Plane ab 20.11. eine Reise nach Jandia.
    Danke für eine aktuelle Info.

  13. Ist es nicht genau umgekehrt? Also, nicht-Residenten, die bereits seit 15 Tagen auf der Insel sind, benötigen keinen erneuten Test?
    „Dieses gilt für alle Personen über 6 Jahren, die nicht auf den Kanaren resident sind bzw. sich bereits 15 Tage auf den Kanaren aufhalten.“

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