Prozessbeginn: Angeklagter fuhr Mann auf Fuerteventura tot und stahl Brieftasche

Camino-La-Calabaza

Am 26.11.2020 beginnt auf Gran Canaria ein Geschworenen-Prozess gegen eine Mann, der einen anderen auf Fuerteventura mit dem Auto totgefahren hat und anschließend die Brieftasche des Opfers an sich genommen hat. Der Angeklagte hatte keinen Führerschein.

Daher hat die Staatsanwaltschaft ihn wegen Fahrens ohne Führerscheins, gewaltsamen Raubes und Totschlags angeklagt. Die Tat soll sich am 21.09.2019 im Gemeindegebiet Tuineje im Süden Fuerteventuras ereignet haben.

Der Angeklagte soll in der Tatnacht das Auto seiner Frau genommen haben, obwohl er keinen Führerschein hatte. Auf einem Anliegerweg zwischen Cardón und La Calabaza soll er laut Anklageschrift das Opfer angefahren haben mit der „Absicht, ihm das Leben zu nehmen oder mindestens billigend in kauf nehmend, dass er seinen Tod verursachen könnte“.

Nach dem Aufprall soll der Angeklagte aus dem Auto ausgestiegen sein und die Brieftasche an sich genommen haben, die das Opfer in seiner Hemdtasche mit sich führte.

Daher beantragt die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 6 Monaten für das Fahren ohne Führerschein, 14 Jahre wegen Totschlags und 5 Jahre für gewaltsamen Raub.

Außerdem beantragt die Staatsanwaltschaft eine Entschädigungszahlung von 150.000 Euro für die Frau des Opfers und weitere 60.000 für seine beiden Kinder.

Abgrenzung zum Mord

Da die Staatsanwaltschaft für die Tötung nur eine Strafe von 14 Jahren fordert, sieht sie selbst offenbar keine Mordmerkmale bei der Tat oder glaubt nicht daran, diese beweisen zu können. Während die Haftstrafe Totschlag (homicidio) laut Artikel 139 des spanischen código penal (Strafgesetzbuch) 10 bis 15 Jahre beträgt, sind für Mord (asesinato) 15 bis 25 Jahre Haft vorgesehen.

Damit nach spanischem Recht die Tötung eines Menschen nicht als Totschlag sondern als Mord gewertet wird, müssen erschwerende Umstände hinzukommen. Wenn die Tötung z.B. dazu dient, eine andere Tat, wie z.B. einen Raub, zu ermöglichen, wäre dies ein solcher erschwerender Umstand.

Doch wie in jedem Gerichtsverfahren müsste natürlich zweifelsfrei bewiesen werden, dass eine Tötungsabsicht bestand und dass diese Tötung dazu diente, den Raub zu ermöglichen.

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