Ein ungünstiges Timing bei der Veröffentlichung eines Erlasses der kanarischen Gesundheitsbehörde und dessen offensichtliche Fehlinterpretation durch einige Medien haben für erhebliche Verunsicherung bezüglich der zur Erfüllung der Testpflicht vor dem Einzug in eine touristische Unterkunft auf den Kanaren anerkannten Testmethoden gesorgt.
Schlecht recherchierte Medienberichte haben ihren Teil dazu beigetragen, diese Unsicherheit weiter zu verschärfen.
Nach diversen Telefonaten und Schriftwechsel mit der Pressestelle der kanarischen Gesundheitsbehörde und der Kommunikationsabteilung der Gesellschaft für Tourismuspromotion der Kanarischen Inseln, Promotur, kommen wir zu dem Schluss, dass die sogenannten Antigen-Schnelltests sehr wohl zur Diagnose einer aktiven Covid-19-Infektion bzw. zu deren Ausschluss im Anwendungsbereich des Tourismusgesetz anerkannt werden. [Achtung: NICHT ANTIKÖRPER-Schnelltests!]
Laut Promotur solle dazu demnächst eine klarstellende Mitteilung veröffentlicht werden.
Einige Medien hatten, nach unserer Auffassung und nach Auffassung von Promotur unzutreffend, behauptet, dass ausschließlich PCR-Test durchgeführt werden dürften.
Was hat diese Fehlinterpretation ausgelöst?
Die kanarische Regierung hatte am 31.10.2020 ein Gesetzes-Dekret (decreto-ley 17/2020) vom 29.10.2020 veröffentlicht. In diesem hat sie bestimmt, dass vor dem Einzug in eine touristische Unterkunft ein ärtzliches Attest auf Grundlage eines negativen Corona-Tests vorzulegen ist.
Das decreto-ley schreibt vor, dass es sich um einen Test handeln muss, der zur „Diagnose einer aktiven Sars-Cov-2 Infektion“ geeignet ist, und der von der Gesundheitsbehörde bestimmt wird.
Laut „Strategie zur Früherkennung, Überwachung und Kontrolle von Covid-19“ der kanarischen Gesundheitsbehörde in der aktuellsten Fassung von 29.09.2020 wird definiert, dass Antigen-Schnelltests und PCR-Tests zur „Diagnose einer aktiven Sars-Cov-2-Infektion“ geeignet sind.
Am 02.11.2020 hat die kanarische Gesundheitsbehörde einen Erlass vom 14.10.2020 (resolución) veröffentlicht, der für ihren Einflussbereich und nur im Zusammenhang mit der oben genannten „Strategie“ festlegt, dass Antigen-Schnelltests bei Personen mit Symptomen nur innerhalb der ersten 5 Tage und bei asymptomatischen Personen nur nach engem Kontakt zu Positiven anzuwenden sind.
Allein aus den Daten, an denen das Dekret (31.10.2020) und der Erlass (14.10.2020) beschlossen wurden, wird deutlich, dass der Erlass das Dekret nicht „abändern“ kann, wie in einigen Medien behauptet wurde. Dazu wäre schlichtweg eine Zeitmaschine erforderlich gewesen.
Außerdem steht ein „decreto-ley“ in der juristischen Rangordnung über einer „resolución“. Sollte sich also tatsächlich mal ein Widerspruch zwischen Vorschriften in einem decreto-ley und einer resolución ergeben, gilt die Vorschrift des ranghöheren Dekrets.
Bei genauem Hinsehen ist es also nur der unglückliche Zeitpunkt der Veröffentlichung des Erlasses zwei Tage nach dem Dekret, der zu der Fehlinterpretation geführt hat, dass der Erlass das Dekret abgeändert hätte.
Unklarheit auch bezüglich des Datums
Eine gewisse Unsicherheit besteht auch bei der Formulierung bezüglich des Datums, ab dem die Vorlage der Tests verbindlich werden soll. In Informationsblättern, die von der kanarischen Regierung herausgegeben wurden, ist klar der 14.11.2020 als Datum genannt, ab dem die Tests vorgelegt werden müssen. Allerdings sind Infoblätter keine Gesetzestexte und daher niemals verbindlich.
Die Juristen des Vereins der Ferienwohnungsvermieter ASCAV gehen aber davon aus, dass es nach dem Buchstaben des Gesetzes bereits ab 13.11.2020 angewendet werden müsste.
Der Verein hat die widersprüchlichen Formulierungen heftig kritisiert und forderte die kanarische Regierung eindringlich öffentlich auf, unverzüglich für Klarheit zu sorgen.
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Weiß jemand, ob ein Test trotz Nachweises einer überstanden Coronainfektion erforderlich ist?
Hallo, wir sind total verwirrt. würden gern am 16 von stuttgart nach fuerte fliegen ins hotel. überhaupt jemanden zu finden der diesen Antigen-Schnelltest macht ist fast unmöglich, dazu kommt das der ja nur 72 stunden sein darf. Wenn wir freitags um 14 h getestet werden, jedoch in fuerte erst 16.30h landen ist der aber schon 74,5 stunden alt, gilt der dann noch? weiss da jemand bescheid
@Margret: Am 16.11. habt Ihr im Zweifelsfall noch die Möglichkeit, den Test vor Ort auf den Kanaren durchführen zu lassen.
Das sollte eigentlich die Ausnahme sein, ist aber im Gesetz eindeutig auch als solche erlaubt
Auch von mir mal ein grosses Dankeschön für Eure vielen Infos vor Ort. Das macht es leichter und man fühlt sich sicher. Wir kommen am 14.11…. endlich wieder…1Jahr her, ohne, das man es ahnen konnte… Aber, besser, als gar nicht. Wir unterstützen unsere Insel sehr gerne. LG und bis bald. Einen Kaffeegruss wird ebenfalls fällig. Passt immer gut auf. Lars und Kirsten
Lieben Dank für Eure lobenden Worte und Eure Anerkennung für unsere Arbeit. Wir freuen uns sehr darüber!
Hallo zusammen, wir fliegen am 22.12.2020 nach Teneriffa. Ich habe bei einen Arzt in Deutschland einen Termin vereinbart, der bei uns einen PCR-Schnelltest dürchführt. Meine Frage wäre, dürfen wir dann, wenn dieser Test negativ ausfallen sollte einreisen oder besser gesagt bekommen wir dann den Zugang zur Ferienwohnung oder gilt dieser Test nicht. Ich bin jetzt etwas verwirrt, weil ich eben gelesen habe, das diese ANtigentest nicht anerkannt werden.
Ganz liebe Grüße
Manuela
PCR-Tests und Antigen-Schnelltests werden anerkannt. ANTIKÖRPER-Schnelltests dagegen nicht!
Hallo,
Heute Morgen lese ich auf der Seite Teneriffa News, dass scheinbar doch nur ein PCR Test erlaubt ist?
@Michael, dabei handelt es sich eindeutig um Fake News. Siehe unseren Artikel von heute: https://www.fuerteventurazeitung.de/2020/11/kanarische-gesundheitsbehoerde-stellt-klar-auch-antigen-schnelltests-fuer-touristen-anerkannt/
Heißt das letztendlich, dass Urlauber die vor dem 13. oder 14.11.20 auf Gran Canaria eine touristische Unterkunft beziehen, keinen Test nachweisen müssen? Auch nach dem 13./14. kann der Vermieter dann keinen Test mehr verlangen?
@Peters, genau so ist es.
Tolle Aufklärung, vielen Dank. Damit haben wir uns sehr sicher gefühlt und konnten weiteres planen.
Leider haben wir gestern die Mitteilung erhalten das Condor unsere Flüge gestrichen hat und wir wären so gerne am 14.11. angereist. So haben wir nun leider keine Möglichkeit die Insel als Touristen zu unterstützen. Ist schon doof das die Airlines alles canceln.
Wir versuchen im Juni 2021 unsere 2. HEIMAT endlich wieder zu besuchen.
Bleibt alle gesund eine Kaffeespende folgt.
@Ankeliga Krupp, wir drücken die Daumen, dass es im nächsten Jahr wieder klappt. Ein dickes Dank vorab für die Kaffee-Spende!
Tolle Arbeit leistet ihr um das Chaos aufzudecken.
Wir landen am Samstag und euere Kaffeekasse habe ich gefüttert!
@Marcel, danke für Deine Unterstützung für unsere Arbeit. Wir freuen uns sehr darüber!
Hallo,
Der Antigen Schnelltest wird in Deutscher Sprache anerkannt ?
Unser Hausarzt führt ihn durch.
Herzlichen Dank für die wertvollen Beiträge.
Also das Hotel „R2 Rio Calma“ verlangt den Negativtest auch schon ab den 13.11.
Habe sie selber angeschrieben. Zum Glück reise ich am 12..11 an 😁
Hallo zusammen, auf der Seite des Pharmunzernehmens Roche ist zu lesen, dass solch Antigentest nur 15 Minuten dauern sollten. Bei Google wir ein ca. Preis von 25€ genannt, wobei die Tests nur an mnedizinisches Personal abgeben werden sollen.
Macht aus Sicht der Regierung auch Sinn, zumindest was die Ankurblung des Tourismus angeht. In wieweit der dieser Test mit anderen hinsichtlich seiner Genauigkeit ist, kann ich natürlich nicht sagen.
Danke für eure ganze Mühe ! Hoffentlich bleibt es dabei. Was ein Durcheinander.
Eure Kaffeekasse habe ich heute schon gefüttert. Ihr leistet für uns / für mich wirklich
sehr wertvolle Arbeit.
Danke für Deine Anerkennung unserer Arbeit. Wir freuen uns sehr darüber!