Nackter Mann pöbelt in Fuerteventuras Hauptstadt Frauen an und widersetzt sich seiner Festnahme

Exhibitionist-Fuerteventura

Beamte der Nationalpolizei haben am 26.12.2020 in Puerto del Rosario einen 31-jährigen Mann festgenommen. Dieser hatte sich in der Hauptstadt von Fuerteventura entblößt und Passantinnen auf der Straße angepöbelt und Obszönitäten von sich gegeben.

Aufgrund eines Notrufes kamen Beamte der Nationalpolizei an den Ort des Geschehens. Mehrere Frauen wiesen den Polizeibeamten den Weg zu dem mutmaßlichen Exhibitionisten.

Als sie sich dem Unruhestifter näherten, um diesen zu identifizieren, warf dieser einem Polizisten einen Gegenstand ins Gesicht und versuchte, sie anzugreifen. Daraufhin wurde er wegen des Angriffs auf die Polizeibeamten festgenommen.

Nachdem die Beamten ihren Bericht erstellt hatten, wurde der Verdächtige der Justiz überstellt.

Widerstand und Angriff auf Polizeibeamte im spanischen Strafrecht

Der Angriff auf Polizeibeamte ist im Artikel 550.2 des spanischen Strafgesetzbuch geregelt. Demnach wird mit Haftstrafe zwischen einem und vier Jahren und einer Geldstrafe von drei bis 6 Monaten bestraft, wer einen Beamten während der Wahrnehmung seiner Aufgaben angreift oder durch schwere Einschüchterung oder Gewalt schweren Widerstand leisten.

Wenn zum Angriff auf Polizeibeamte Waffen oder gefährliche Gegenstände eingesetzt werden, das Leben oder die Unversehrtheit gefährdet wird oder wenn gefährliche Gegenstände oder brennbare Flüssigkeiten auf die Beamten geworfen werden, ist dies straferschwerend zu werten. Die Strafe ist dann in der oberen Hälfte anzusetzen.

Der Artikel 556 des Código Penal regelt der Widerstand gegen Polizeibeamte. Demnach wird mit 3 Monaten bis einem Jahr Haft oder Geldstrafe von 6 bis 18 Monaten bestraft, wer Polizeibeamten Widerstand leistet oder ihre Anweisungen schwer missachtet, sofern diese Fälle nicht schon in Artikel 550.2 geregelt sind.

Exhibitionismus im spanischen Strafrecht

Der Exhibitionismus ist im Artikel 185 des spanischen Strafgesetzbuches geregelt und ist damit innerhalb der Straftaten gegen die sexuelle Freiheit eingeordnet.

Wer Akte obszöner Darstellungen vor Minderjährigen oder Behinderten vollzieht oder dafür sorgt, dass andere dies tun, wird mit einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis einem Jahr oder Geldstrafe von 12 bis 24 Monaten bestraft.

Allerdings bedeutet längst nicht jedes Verhalten, dass gesellschaftlich als obszön oder pornografisch erachtet wird, auch die Begehung einer Straftat. Es kommt darauf an, ob tatsächlich das zu schützende Rechtsgut, nämlich die sexuelle Unversehrtheit von Minderjährigen oder Behinderten, gefährdet oder verletzt wird.

Im vorliegenden hätte dem Mann möglicherweise keine Bestrafung gedroht, wenn unter den betroffenen Frauen keine Minderjährigen oder behinderte Menschen waren. Strafbar wurde seine Handlung möglicherweise erst durch den Angriff auf die Polizisten.

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1 Kommentar

  1. Handelt es sich um eine bzw. zwei neue Skulpturen in Rosario?
    Zwar künstlerisch nicht sehr wertvoll, bei einer Auktion eher im unteren Preissegment angesiedelt. Es sei denn der Künstler ist sehr berühmt?
    Werden weitere Skulpturen folgen?
    …Satire Ende…

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