18 Monate Gefängnis auf Bewährung für den Tod von 27 Tieren auf Fuerteventura

Tote-Tiere

Im März 2018 fanden Beamte der SEPRONA (Umweltabteilung der Guardia Civil) bei Los Llanos de la Concepción im Gemeindegebiet von Puerto del Rosario in einer Grube die verwesten Leichen von insgesamt 27 Tieren.

Schafe, Ziegen und Hunde befanden sich im fortgesetzten Stadium der Verwesung. Die Beamten fanden außerdem drei Bardinos (kanarische Hütehunde), die mit schweren Ketten fixiert waren. Den Tieren stand weder Wasser noch Futter zur Verfügung. Auch hatten die Tiere keinerlei Möglichkeit, sich in den Schatten zurück zu ziehen.

Die Beamten waren auf die Grube aufgrund des starken Verwesungsgeruchs aufmerksam geworden, der in der Umgebung wahrzunehmen war.

Wie sich bei den Ermittlungen herausstellte, war unter den toten Tieren auch ein Hund, der einen Identifikationschip hatte. Dieses Tier war auf einen Mann mit den Initialen M.A.A. registriert.

Als die Beamten den Mann mit dem Fund konfrontierten, gab dieser zu, dass alle dort gefundenen Tiere ihm gehört hatten. Sie seien im Sommer 2017 alle „plötzlich“ gestorben, warum wisse er nicht.

Bis auf den gechippten Hund war jedoch keines der Tiere registriert. Für die Haltung von Ziegen und Schafen muss beim Ministerium für Landwirtschaft und Viehzucht der kanarischen Regierung Meldung gemacht werden. Haustiere wie Hunde müssen im Register ZooCan eingeschrieben werden.

Außergerichtliche Einigung

Eine gerichtliche Untersuchung wurde eingeleitet, da alles darauf hindeutete, dass die Tiere wegen Vernachlässigung gestorben waren.

Anwälte der Vereinigung PROTA (Asociación de abogados prodefensa de los animales) hatten eine Anklage formuliert. Hätte man die 27 Delikte aufsummiert (18 Monate Gefängnis pro totem Tier) wäre man auf eine zu fordernde Haftstrafe von 40 Jahren gekommen. Eine solche Strafe wäre aber sicherlich von keinem Gericht zugelassen worden. Daher hatte 18 Monate gefordert.

Eine Anklage kann in Spanien legal nur von der Generalstaatsanwaltschaft eingegeben werden. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft lediglich 6 Monate Gefängnis gefordert.

Letztlich kam es nach Angaben von PROTA zu einer außergerichtlichen Einigung. Der Angeklagte hatte einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung zugestimmt. Er darf in den kommenden 5 Jahren keine Tiere jedweder Art halten. Würde er sich an diese Auflage nicht halten, verfällt die Bewährung und der Mann müsste die Haftstrafe antreten.

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