Staatsanwalt fordert angeblich 3 Jahre Haft für Inselpräsident von Fuerteventura im Fall La Pared

Blas-Acosta-Fall-La-Pared

Erst am 20.01.2021 hatten wir darüber berichtet, dass Blas Acosta, der Präsident der Inselregierung von Fuerteventura, wegen Wirtschaftsstraftaten während seiner Zeit als Stadtrat für Stadtplanung in der Gemeinde Pájara und als Geschäftsführer des Gemeindeeigenen Wohnungsunternehmens Gesturpa angeklagt werden soll.

Wie das Onlinemedium Diario de Fuerteventura berichtete, soll die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten wegen Untreue bei der Geschäftsführung und Konkursverschleppung gefordert haben. Diario de Fuerteventura berief sich auf eine Kopie der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die dem Medium nach eigenem Bekunden vorlag.

Am 23.02.2021 berichtet Diario de Fuerteventura erneut unter Berufung auf eine ihr vorliegende Anklageschrift aus einem weiteren Strafverfahren gegen Blas Acosta im sogenannten Fall „La Pared“.

In diesem Fall soll die Staatsanwaltschaft 3 Jahre Haft und neun Jahre Verbot von öffentlichen Ämtern bzw. öffentlicher Beschäftigung für Acosta fordern.

Fall La Pared: Baugenehmigung trotz negativen technischen und rechtlichen Gutachten

Acosta und 6 weiteren Angeklagten soll Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit der Erteilung einer Bewohnbarkeitsgenehmigung für ein Haus in La Pared vorgeworfen werden.

Acosta war damals Gemeinderat für Stadtplanung in der Gemeinde Pájara. In einer Regierungssitzung vom 25.01.2010, an der er teilnahm, wurde eine Bewohnbarkeitsgenehmigung für ein Haus in La Pared erteilt, obwohl ein negatives Gutachten des Gemeindearchitekts und eine negative Einschätzung des juristischen Dienstes der Gemeinde vorlag. So soll es zumindest in der Anklageschrift stehen.

Die Staatsanwaltschaft soll in der Klage angeführt haben, dass die Erschließungsarbeiten des PERI-2 von La Pared noch nicht abgeschlossen waren, im besonderen, dass keine Kläranlage in der Zone vorhanden war und dass die Zufahrtsstraßen nicht asphaltiert, die Straßenbeleuchtung nicht fertig war und dass die Grünzonen nicht angelegt waren.

Das Gutachten des Gemeinderchitekten hätte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewohnbarkeitsgenehmigung nicht erteilt werden konnte, weil die Erschließungsarbeiten nicht abgeschlossen waren und darüber hinaus die Grundstücksgrenzen verändert wurden.

Die Staatsanwaltschaft führt außerdem an, dass die Gemeinderegierung selbst im November 2018 die Erteilung der Genehmigung verweigert hatte. In 2010 sei sie dagegen erteilt worden, obwohl sich an den äußeren Umständen nichts geändert hätte. Auch in 2008 war Acosta bereits Mitglied der Gemeinderegierung.

Unter den Mitangeklagten befindet sich auch Rosa Bella Cabrera, die heute Abgeordnete der Sozialistischen Partei (PSOE) im kanarischen Parlament ist.

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1 Kommentar

  1. Hallo, lieber Thomas Wolf mit tollem Team!
    Fuerte hat mich wieder gerufen und somit folge ich dem Ruf und komme am Sa., 27.2. endlich wieder zurück! Freu‘ mich total, bin ich dort zu Hause!! Mein Dank gehört euch für die guten Informationen!
    Allerherzlichst Astrid Lindthammer, Oldenburg, die seit 1982(!!!) – vorher mit Familie – jetzt durch Tod der Angehörigen – immer wiederkommt!! Macht weiter so!!!

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