Guardia Civil nimmt zwei Touristen wegen Sachbeschädigung am Leuchtturm von Jandia fest

Leuchturm-Jandia-Fuerteventura

Der Leuchtturm von Jandia in Morro Jable ist nicht nur ein touristisches Wahrzeichen im Süden Fuerteventuras.

Er beherbergt auch das technische Equipment des „Integrierten Systems zur Grenzüberwachung“ (Sistema Integral de Vigilancia de Exterior SIVE). Dieses dient unter anderem dazu, Flüchtlingsboote oder verdächtigen Bootsbewegungen von Drogenschmugglern frühzeitig zu entdecken.

Daher hat auch die Guardia Civil ein besonderes Interesse daran, den Leuchtturm von Jandia zu bewachen. Offenbar ist der Leuchtturm mit einem Alarmsystem gesichert.

So konnte die Guardia Civil mitbekommen, dass zwei Eindringlinge sich Zugang zum Inneren des Leuchtturms verschafft haben.

Als die Beamten vor Ort ankamen, entdeckten sie im Faro de Jandia tatsächlich zwei mutmaßlich betrunkene Männer, die dort möglicherweise eingedrungen waren, um Kontrollen im Rahmen der Coronamaßnahmen zu entgehen.

Dazu hatten die beiden die Eingangstür aufgebrochen und erheblichen Sachschaden angerichtet.

Offenbar ließen die Beamten die beiden Tatverdächtigen nach Aufnahme der Personalien wieder laufen.

Als die Beamten die beiden Männer später in ihren Hotel aufsuchen wollten, um ihnen die Rechnung für den Sachschaden zu präsentieren, mussten sie erfahren, dass sie dort wegen „ungebührlichen Verhaltens“ hinausgeworfen worden waren. Sie sollen innerhalb von wenigen Tagen in zahlreichen Hotels untergekommen sein.

Letztlich konnten die Ermittler der Guardia Civil die beiden ausfindig machen und festnehmen.

Sachbeschädigung im spanischen Strafrecht

Die Sachbeschädigung ist im Artikel 263 des spanischen Strafgesetzbuches (código penal).

Darin heißt es „Wer Schäden an fremden Eigentum verursacht,…, wird mit einer Geldstrafe von 6 bis 24 Monaten, abhängig von den wirtschaftlichen Umständen des Opfers und der Höhe des Schadens, bestraft.“

„Wenn die Höhe des Schadens 400 Euro nicht übersteigt, wir die Geldstrafe mit einem bis drei Monaten angesetzt.“

Allerdings gibt es straferschwerende Umstände, bei deren Vorliegen auch eine Haftstrafe von einem bis drei Jahren und eine Geldstrafe von 12 bis 24 Monaten verhängt werden kann. Dies gilt z.B. dann, wenn Güter des öffentlichen Eigentums oder öffentlich bzw. gemeinschaftlich genutzte Güter betroffen sind.

Letzteres könnte auf die beschädigte Tür des Leuchtturms zutreffen, sofern die Höhe des Schadens 400€ nicht überschreitet.

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3 Kommentare

    • @Chris, andere Länder andere Sitten. In Deutschland werden Geldstrafen in „Tagessätzen“ bemessen und in Spanien nach „Monatssätzen“. Im Gesetzestext wird allerdings tatsächlich die Vokabel „meses“ = „Monate“ verwendet. Letztlich ist es egal, denn 30 Tagessätze wären dann eine „Geldstrafe von einem Monat“. Im Ergebnis berücksichtigen beide Methoden nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten.

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