Osterschlaf beendet: nach 10 Tagen Pause wieder Testpflicht bei Einreise von Spanien auf die Kanaren

Testpflicht-Einreise-auf-Kanaren-von-Spanien

Wie vor einigen Tagen, angekündigt hat das kanarische Gesundheitsministerium am 12.04.2021 in einer Sonderausgabe des kanarischen Amtblatts (BOC) eine Verordnung veröffentlicht, durch die die Testpflicht bei Einreise aus Spanien auf die Kanaren wieder eingeführt wird.

Die Testpflicht tritt um 0.00 Uhr des 15.04.2021 wieder in Kraft. Damit wird die 10-tägige Lücke geschlossen, die das kanarische Gesundheitsministerium selbst geöffnet hatte. Bereits seit dem 18. Dezember 2020 gab es nämlich eine Testpflicht für Einreisende aus den restlichen Regionen Spaniens. Diese war aber zeitlich begrenzt und seit Dezember 2020 bereits fünf Mal verlängert worden.

Am 04.04.2021 lief die Verordnung dann aus, ohne wieder verlängert zu werden. Somit konnten ab 05.04.2021 Einreisen aus den restlichen Regionen Spaniens stattfinden, ohne das ein negativer Coronatest vorgelegt werden musste.

Auch die Fuerteventura Zeitung hatte bei der Gesundheitsbehörde nachgefragt, ob es richtig sei, dass es keine Verlängerung der Testpflicht gegeben habe. Auf unsere Mail haben wir keine Antwort erhalten. Später am selben Tag kam dann eine offizielle Pressemitteilung an alle Medien heraus, in der man bestätigte, die Testpflicht durch die Veröffentlichung einer neuen Verordnung erneuern zu wollen.

Verlängerung einfach verpennt?

Die Tatsache, dass die neue Verordnung nahezu eine 1 zu 1 Kopie der alten Verordnung ist, legt nahe, dass die Verlängerung der ursprünglichen Testpflicht einfach nur verpennt wurde.

Im Vorwort zur neuen Verordnung heißt es dann einfach vollmundig:

„…Das Andauern des Anstiegs der Inzidenz der positiven Fälle, sowohl in Spanien als auch auf den Kanaren, das dazu führt, das die Epidemiologen von einer vierten Welle in der Entwicklung der Pandemie sprechen, und die Effekte der Reiseperiode zu Ostern trotz der zusätzlich angeordneten Maßnahmen, legt es nahe, die Testpflicht für Reisende aus anderen Regionen Spaniens wieder aufzunehmen…“

Außerdem habe die Maßnahme „gute Ergebnisse“ gebracht und sei generell auch gut akzeptiert worden. Das zeige sich daran, dass rund 90% der Reisenden eine negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen konnten.

So weit so gut. Die Rückstufung Fuerteventuras aus der roten in die gelbe Ampelphase hatte die kanarische Regierung – obwohl alle Indikatoren auf „gelb“ standen- am 08.04.2021 für eine weitere Woche zurückgestellt. Dieses war unter anderem mit dem Argument geschehen, dass man erst die Ostereffekte abwarten wolle. Warum hat man dann die Testpflicht für Einreisen von Spanien auf die Kanaren erst auslaufen lassen? Hätte man da dann nicht auch erst mal die Ostereffekte abwarten sollen?

Die 7d Inzidenz in Spanien lag am 03.04.2021 bei 69,64. Am 26.03.2021 lag sie noch bei 67,83 und am 18.03.21 sogar bei 61. Es war also dort bereits klar zu erkennen, dass die Zahlen wieder angezogen haben.

In der Zeit, in der die Testpflicht für Einreisen aus Spanien ausgesetzt war, sind die 7d Inzidenzen tatsächlich wieder in die Höhe geschnellt. Am 12.04.21 lag sie bei 112.

Hätte man tatsächlich vorsorglich reagiert, hätten es keine Pause in der Testpflicht geben dürfen.

Die neue Testpflicht ist zeitlich übrigens auch wieder begrenzt und gilt zunächst bis einschließlich 09.05.2021. Hoffentlich werden dann nicht wieder Verlängerungen einfach verpennt, sofern sie dann noch erforderlich sein sollten…

Übersicht Testpflicht bei Einreise aus Spanien

Ab 15.04.2021 muss bei Einreise auf die Kanaren aus Spanien wieder ein negativer Coronatest vorgelegt werden. Das negative Testergebnis muss vor Einreise an das kanarische Gesundheitsamt ([email protected]) geschickt werden.

Akzeptiert werden PCR- ,TMA oder Antigenschnelltest (Spezifität von mehr als 97% und Sensibilität von mehr als 80%) die innerhalb der letzten 72 Stunden vor Einreise auf die Kanaren gemacht worden sind.

Liegt kein gültiges Testergebnis vor, kann man innerhalb von 72 Stunden nach Einreise einen negativen Test vorlegen, muss aber bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne.

Wer keinen Test durchführt, muss für 14 Tage in Quarantäne.

Das Testergebnis muss in spanischer Sprache vorliegen und kann auf Papier oder digital ausgestellt sein. Es muss folgende Daten enthalten:

  • Name des Reisenden
  • Ausweis- oder Passnummer
  • Datum der Probenentnahme
  • Identität des Testlabors mit Kontaktdaten
  • Art des Tests
  • negatives Ergebnis

Das kanarische Gesundheitsamt hat ein spanienweites Netz aus Laboren zusammengestellt, in denen diese Test durchgeführt werden können. In diesen können auf den Kanaren residente Personen den Test kostenlos durchführen lassen. Nicht residente Personen müssen den Test selbst bezahlen.

Die Testpflicht für Einreisen aus anderen Ländern war und ist von dieser Verordnung nicht betroffen und weiterhin gültig. Wer also z.B. aus Deutschland nach Fuerteventura reisen möchte, muss weiterhin einen negativen PCR-Test vorlegen.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

ce5bf230438b44178441f8a2f21dee75
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

2 Kommentare

  1. Gilt nun für Einreise aus Deutschland ausschließlich der negativer PCR test, oder auch schnelltest?
    Ich verfolge momentan alles, weil wir am 23.4 einreisen sollten…..
    Aber keiner weiß so richtig bescheid.

    Danke.
    Yolanda

    • @Yolanda, in diesem Artikel geht es eigentlich um die Einreise aus anderen Regionen Spaniens auf die Kanaren. Dennoch findest Du in dem Artikel auch die Antwort auf Deine Frage. Bitte einfach unsere Artikel bis zum Ende lesen und nicht nur die Überschrift 😉

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten