Ausgangssperre oder nicht? Kanarische Regierung bittet Gericht um Erläuterung zum Urteil

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Nachdem das Obere Kanarische Tribunal am Sonntag, 09.05.2021, die geplanten Corona-Maßnanmen der kanarischen Regierung teilweise nicht ratifiziert hat, herrscht nun offenbar auch in Regierungskreisen Unsicherheit darüber, ob die bisherigen Bestimmungen zur nächtlichen Ausgangssperre bis zum endgültigen Urteil des Obersten Gerichts (Tribunal Supremo) weiterhin gelten oder nicht.

Die Kanarische Regierung hatte zunächst öffentlich die Auffassung vertreten, dass die nächtliche Ausgangssperre weiterhin bestehen bleibt, da das Urteil des Oberen Kanarischen Tribunals noch nicht rechtskräftig sei und das TS abschließend darüber urteilen müsste.

Allerdings hat der Präsident der kanarischen Regierung Ángel Víctor Torres in einem Interview erklärt, dass man das Obere Kanarische Gericht um eine Erläuterung bezüglich dieser Frage gebeten habe. Es sei unklar, ob das Urteil des Tribunal Superior de Canarias sofort vollstreckt werden müsse, oder ob die derzeitige Regelung bezüglich der nächtlichen Ausgangssperre bis zur Entscheidung des TS in Kraft bleibt.

Im Baskenland, erklärte Torres weiter, hätten die Richter im Urteil ausgeführt, dass ihr Urteil sofort vollstreckt werden müsse. Auch dort hatte das Tribunal die Regelungen zur Ausgangssperre nicht ratifiziert.

Torres vermisst „Übergangszeit“ nach Alarmzustand

Nach Meinung des kanarischen Präsidenten sei es offensichtlich gewesen, dass es nach dem Alarmzustand eine Übergangsphase hätte geben müssen. Die spanische Zentralregierung müsse Mechanismen finden, um im Hinblick auf die Forderungen der Autonomen Regionen auf die neue Situation reagieren zu können.

Es sei dafür, die nächtlichen Ausgangssperren für ein paar Wochen beizubehalten bis der Anteil der geimpften Bevölkerung höher sei. Es sei ein Fehler, den wir bezahlen müssen, das Ende des Alarmzustands mit dem Ende der Pandemie zu verwechseln, erklärte Torres weiter.

Spanische Regierung für Anpassung der Gesetzeslage offen

Die spanische Zentralregierung glaubt, das „Schlimmste der Pandemie sei vorbei“ und dass der landesweite Alarmzustand als Ausnahmesituation verzichtbar sei.

Man gehe zwar davon aus, dass genügend rechtliche Instrumente zur Verfügung stünden, um restriktive Maßnahmen aufrecht zu erhalten, von denen einige auch in Grundrechte eingreifen, aber man sei bereit, erforderliche Gesetzesänderungen zu beschließen, falls das Tribunal Supremo sein Veto gegen die Maßnahmenkataloge einiger Autonomer Regionen einlegen sollte.

Die spanische Regierung wies auf darauf hin, dass die Präsidenten der Autonomen Regionen beantragen können, exklusiv für ihre Territorien einen Alarmzustand zu verhängen.
ACHTUNG: Die Sachlage hat sich geändert! Die nächtliche Ausgangssperre auf den Kanaren gilt ab sofort nicht mehr. Einzelheiten in diesem Artikel.

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