Drogenfahrt auf Fuerteventura führt zu Sachschäden und bis zu 6 Monaten Haft für Fahrerin

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Beamte der Verkehrspolizei der Guardia Civil auf Fuerteventura ermitteln gegen eine 39-jährige Autofahrerin wegen des Straftatbestands des Fahrens unter Drogeneinfluss.

Am 16.05.2021 wurde die Verkehrseinheit der Guardia Civil zu einem Verkehrsunfall am Kilometerpunkt 0,6 der FV-2 von Puerto del Rosario in Richtung Morro Jable gerufen.

An der Unfallstelle fanden sie einen PKW vor, der auf der rechten Seite von der Fahrbahn abgekommen war und dabei einen Schutzzaun auf einer Länge von rund 45 Metern beschädigt hat. Neben den Sachschaden an dem Zaum wurde das Fahrzeug selbst beschädigt. Personen sind nicht zu Schaden gekommen.

Die Beamten führten bei der 39-jährigen Fahrerin des Unfallwagens routinemäßig einen Alkohol- und Drogentest durch. Letzterer ergab ein positives Ergebnis sowohl für THC (Cannabis) und Kokain.

Die Ergebnisse des Drogenschnelltests müssen nun noch durch eine Laboruntersuchung bestätigt werden. In der Laboranalyse muss auch die exakte Menge der nachgewiesenen Drogen bestimmt werden. Zu diesem Zweck wurden Speichelproben der Fahrerin genommen und eingeschickt.

Die Beamten erstatteten Anzeige gegen die Fahrerin wegen ihrer mutmaßlichen Drogenfahrt.

Fahren unter Drogeneinfluss im spanischen Strafrecht

Der Artikel 379.2 des Código Penal (Strafgesetzbuch) sieht für das Fahren eines motorisierten Fahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen, Betäubungsmitteln, psychotroper Substanzen oder alkoholischer Getränke eine Gefängnisstrafe von 3 bis 6 Monaten, oder mit einer Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten oder mit gemeinnütziger Arbeit von 30 bis 60 Tage vor. In jedem Fall kommt ein Entzug der Fahrerlaubnis zwischen einem und vier Jahren hinzu. [Anmerkung der Redaktion: In Spanien werden Geldstrafen in Monaten berechnet. 30 Tagessätze in Deutschland entsprechen somit einem Monat in Spanien.]

Die Verweigerung eines von einem Polizeibeamten verlangten Alkohol- oder Drogentests hat in Spanien noch weitreichendere Folge: Wer einen solchen Test verweigert, wird mit 6 bis 12 Monaten Gefängnis und einem Fahrverbot von einem bis vier Jahren bestraft.

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