Kanaren verzichten auf Berufung bzgl. Ausgangssperren, nicht aber bzgl. Reisebeschränkungen

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Der Vizepräsident der kanarischen Regierung, Román Rodríguez, hat am 11.05.2021 in einem Radiointerview geäußert, dass die kanarische Regierung auf eine Revision des Urteils des Oberen Kanarischen Tribunals (TSJC) vor dem Obersten Gerichtshof verzichtet.

Das TSJC hatte unter anderem die rechtliche Zulässigkeit von nächtlichen Ausgangssperren und Reiseeinschränkungen für Inseln mit der Corona-Warnstufe 3 und 4 ohne den „Alarmzustand“ verneint.

Kurz nach Zustellung des Urteils hatte der Präsident der kanarischen Regierung Ángel Víctor Torres noch angekündigt, gegen das Urteil insgesamt beim Tribunal Supremo, der höchsten spanischen Gerichtsinstanz, eine Revision einzulegen.

Nun sei man sich jedoch sicher, so Rodríguez, dass auch das TS eine nächtliche Ausgangssperre entschieden zurückweisen würde.

Man werde daher nur gegen das Veto der Reisebeschränkungen von und zu Inseln mit der Coronawarnstufe 3 oder 4 einlegen. Zurzeit wäre jedoch keine der Kanarischen Inseln von einer solchen Reisebeschränkung betroffen, das sich momentan alle Inseln in Coronawarnstufe 1 oder 2 (grün bzw. gelb) befinden.

TS muss nicht mehr über nächtliche Ausgangssperren entscheiden

Außer den Kanaren hat auch die Autonome Region Navarra angekündigt, auf eine Revision bezüglich der nächtlichen Ausgangssperren zu verzichten. Die Regierung des Baskenlandes hatte bereits im Vorfeld entsprechende Vorschriften erst gar nicht in ihr Dekret aufgenommen, nachdem das Obere Gericht dieser Autonomen Region durchblicken lies, dass es nächtliche Ausgangssperren auf keinen Fall billigen würde.

Daher sind nächtliche Ausgangssperren ohne Alarmzustand spanienweit vom Tisch.

Das Obere Gericht von Navarra hatte in seinen Urteil aufgeführt, dass die Regionalregierung nächtliche „Fiestas“ auch mit der gewöhnlichen Gesetzeslage eindämmen könne. Um „Saufgelage“ in der Öffentlichkeit zu unterbinden seien keine Maßnahmen erforderlich, die so sehr in die Grundrechte eingreifen.

Andalusisches Gericht billigt Reisebeschränkungen teilweise

Das Obere Tribunal von Andalusien hat, anders als das der Kanaren, auch Reisebeschränkungen („Cierres Perimetrales“) für einige besonders betroffene Städte und Gemeinden gebilligt. Die Richter hielten diese für geeignet und angemessen. Für die Gemeinde Granada lehnte sie diese jedoch ab, weil die Gesamtheit der Bevölkerung unterschiedslos angewendet werden sollen.

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