Tribunal Supremo: Reiseeinschränkungen für Kanarische Inseln auch ohne Alarmzustand möglich

TS-Ja-Aber-URTEIL

Wie wir am 09.05.2021 bereits berichteten, hat das Obere Kanarische Tribunal die von der kanarischen Regierung geplanten Coronamaßnahmen abgelehnt, in denen auch nach dem Ende des spanienweiten Alarmzustands Reisebeschränkungen für Inseln mit Coronawarnstufe 3 und 4 vorgesehen waren.

Das höchste Gericht der kanarischen Inseln störte sich vor allem daran, dass eine Reise zwischen Inseln in Stufe 3 oder 4 mit einem negativen Coronatest ohne wichtigen Grund möglich sein sollte, eine Einreise aus einer anderen Region Spaniens dagegen ausschließlich mit einem wichtigen Grund.

Außerdem konnte das Gericht nicht nachvollziehen, warum eine Person mit einer Hotelreservierung anders behandelt werden sollte als eine Person, die im Haus eines Freundes oder gar in der eigenen Zweitwohnung unterkommen wollte.

Die kanarische Regierung hat das Urteil des Oberen Kanarischen Tribunals daraufhin vom Obersten Tribunal (Tribunal Supremo) überprüfen lassen. Diese höchste spanische Gerichtsinstanz hatte an dem Urteil des kanarischen Tribunals nichts auszusetzen und dieses somit bestätigt.

Allerdings hat das Tribunal Supremo in der Urteilsbegründung dargelegt, dass Autonome Regionen grundsätzlich sehr wohl die Mobilität der Bürger durch Ein- und Ausreiseregelungen einschränken können, und zwar auch ohne das Vorliegen eines Alarmzustands.

Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Gesetz zur öffentlichen Gesundheit aus dem Jahr 2011(Ley de Salud Pública de 2011).

Im Falle „außerordentlicher Schwere und Dringlichkeit“ kann die Mobilität der Bürger aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt werden, erklärt das Tribunal Supremo. Das Gesetz erlaube, dass Behörden „… jegliche andere Maßnahmen treffen können, die sich im Rahmen der geltenden Rechtslage bewegen, wenn rationale Indizien für ein Gesundheitsrisiko vorliegen …“.

Dabei wünschte sich das Gericht, auf eine spezifische Regelung zurückgreifen zu können, um der Pandemie zu begegnen, die alle möglichen Detailaspekte definiere, um maximale Rechtssicherheit zu garantieren. Aber natürlich könne man nicht alles vorhersehen, urteilte das Gericht weiter.

Dennoch enthalte das Gesetz über die öffentliche Gesundheit ausreichende objektive, subjektive, zeitlichen und quantitative Präzisierungen, die den Anspruch auf die Bestimmtheit erfüllen, die erforderlich ist, wenn es um die Begrenzung oder punktuelle Einschränkung von Grundrechten, im konkreten Fall die der Mobilität, geht.

Die kanarische Gesundheitsbehörde hatte bereits im Februar 2020 von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch gemacht, als sie nach dem ersten Corona-Ausbruch auf den Kanaren ein komplettes Hotel auf Teneriffa unter Quarantäne gestellt hat. Diese Maßnahme wurde damals von einem Richter validiert.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung befindet sich alle Kanarischen Inseln in der Corona-Warnstufe 1 oder 2. Wenn dies so bleibt, dann werden Reisebeschränkungen zwischen oder zu den Inseln ohnehin nicht erforderlich sein. In diesem Fall hat das Urteil nur rechtstheoretische Bedeutung.

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