41 Jahre Haft für Hammermord und Vergewaltigung auf Fuerteventura

Mörder-Fuerteventura

Im Prozess um das wohl grausigste Gewaltverbrechen der letzten Jahre auf Fuerteventura hat das Strafgericht in Las Palmas de Gran Canaria nun das Strafmaß verkündet, nachdem eine Jury den Täter zuvor einstimmig für schuldig befunden hatte.

Mit mindestens 30 Hammerschlägen hat Jonathan Robaina Santana seine damals 21-jährige Cousine Vanessa Santana am 04.06.2018 im Gemeindegebiet von Betancuria getötet. Außerdem hat er sein schwerverletztes Opfer vor dem Tod noch vergewaltigt.

Für den Mord sieht das Urteil 25 Jahre vor, für die Vergewaltigung 14,5 Jahre und für den Hausfriedensbruch und 1,5 Jahre für den Hausfriedensbruch, insgesamt also 41 Jahre.

Außerdem wurde er zu einer Zahlung von Schmerzensgeld an jedes Elternteil in Höhe von 130.000€, an den Bruder i.H.v. 60.000€ und an den Lebenspartner i.H.v. 30.000€ verurteilt.

Die Geschworenen sahen es als bewiesen an, dass der Täter sich mit Schlüsseln, die er einige Tage zuvor gestohlen hatte, Zutritt zu dem Haus verschaffte, in dem Vanessa mit ihren Eltern wohnte. Zuvor hatte sich vergewissert, dass die Eltern das Haus verlassen hatten.

Bei der Tag trug er einen Hammer, ein Taschenmesser und ein Seil bei sich. Er war mit einem Kapuzenpulli bekleidet und trug Nitrilhandschuhe, um keine Fingerabdrücke zu hinterlassen.

Er schlich ins Obergeschoss des Hauses, wo sein Opfer noch arglos schlief. Er betrat das Schlafzimmer, ohne das Licht einzuschalten, um Vanessa nicht aufzuwecken.

Dann schlug er ihr mit dem Hammer mehrfach auf den Kopf, wodurch sie schwerverletzt und benommen aufwachte. Es gelang ihr, aus dem Bett aufzustehen, und sie versuchte, die Hammerschläge mit den Armen abzuwehren. Insgesamt traf er die junge Fraum mit dem Hammer rund 30 Mal. Dann legte er ihr einen Gürtel um den Hals, um sie zu ersticken.

Die Vergewaltigung erfolgte mit einem runden stumpfen Gegenstand, mit dem Hammerstiel oder dem Taschenmesser.

Leichte geistige Beeinträchtigung kein Grund für Schuldminderung

Nach der Tat versuchte der Täter, das Blut mit einem Wischmopp wegzuwischen und die Leiche zu verstecken, was ihm nicht gelang, woraufhin der das Haus durch eine Hintertür verließ.

Nachdem er in seine eigene Wohnung zurückgekehrt war, versuchte er sich seiner Kleidung und der Mordwerkzeuge zu entledigen, indem er sie in eine Mülltüte steckte, die er in einem verlassenen Haus entsorgte. Dabei vergaß er jedoch den blutverschmierten Kapuzenpulli.

Die Jury sah es als bewiesen an, dass der Täter mental leicht zurückgeblieben ist. Die Verteidigung hatte angeführt, dass diese geistige Behinderung dazugeführt habe, dass er in einer Situation von Panik und Depression nicht wusste, was er tat. Die Jury schloss dies jedoch aus und war überzeugt, dass er die Tat im vollen Bewusstsein ausführte und in der Lage war, seine Impulse zu kontrollieren.

Tumultartige Szenen bei Ortstermin mit dem Angeklagten und dem Richter auf Fuerteventura

Ein Ortstermin während des Verfahrens am Tatort auf Fuerteventura zur Rekonstruktion des Tathergangs hatte zu tumultartigen Szenen geführt. Mehrere Beamte der Guardia Civil mussten eine Kette bilden, um die Durchführung des Ortstermins und die Sicherheit des Angeklagten angesichts zahlreicher wütender Nachbarn zu gewährleisten.

Maximal 20 Jahre im Gefängnis

Auch im spanischen Recht sollen Haftstrafen in erster Linie zur Resozialisierung des Täters führen.

Daher ist die Zeit begrenzt, die ein Täter maximal im Gefängnis bleiben muss. In der Regel liegt diese Höchstgrenze bei 20 Jahren.

In Ausnahmefällen kann dieses Limit auf 25 oder 30 Jahre hochgesetzt werden, im Fall von Terrortaten sogar auf 40 Jahre.

Im vorliegenden Fall wird der Täter wohl kaum mehr als die Hälfte der Gesamtfreiheitsstrafe absitzen.

Der Täter hatte während des Verfahrens beantragt, als Frau angesprochen zu werden Lorena genannt zu werden. Er habe den Prozess für eine Geschlechtsumwandlung begonnen.

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3 Kommentare

  1. Wie furchtbar!
    Was muss in diesem Mann vorgegangen sein, wie sehr muss er diese Frau gehasst haben, dass er ihr so etwas antun konnte?!
    Gut, dass man inzwischen beginnt, solche Taten als das zu bezeichnen, was sie sind: Femizide.
    Alles andere ist eine völlig unzulässige und unangemessene Verharmlosung dieser Verbrechen.

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