Guardia Civil erwischt Serieneinbrecher im Süden Fuerteventuras in flagranti

Auto-Einbruch

Die Guardia Civil hat in Morro Jable im Süden Fuerteventuras einen Mann festgenommen, dem mindestens 8 Diebstähle bzw. Einbruchdiebstähle in Fahrzeugen und drei Einbruchdiebstähle in eine touristische Anlage zur Last gelegt werden.

Die Beamten konnten ihn auf frischer Tat ertappen, als er das Innere eines auf dem zentralen Parkplatz von Morro Jable geparkten Autos durchsuchte, das er soeben aufgebrochen hatte. Seine Beutezüge konzentrierten sich auf diesen Parkplatz und die Calle de Nuestra Señora del Carmen in Morro Jable.

Die Ermittlungen ergaben, dass er mutmaßlich in drei Fällen in die Zimmer einer nahegelegenen touristischen Anlage eingedrungen ist, nachdem er an der Fassade hochgeklettert ist.

Der Polizeibericht wurde an das zuständige Ermittlungsgericht in Puerto del Rosario überstellt.

Diebstahl und Einbruchdiebstahl im spanischen Strafrecht

Die Raub- und Einbruchsdelikte (robo) sind in den Artikel 237 bis 242 des spanischen Código Penal (Strafgesetzbuch) geregelt.

Die spanischen Vokabeln „hurto“ und „robo“ lassen sich nicht direkt mit „Diebstahl“ oder „Raub“ ins Deutsche übersetzen.

Das spanische Wort „hurto“ entspricht in etwa dem „Diebstahl“ im deutschen Sprachgebrauch. Darunter versteht man das bloße Wegnehmen einer beweglichen Sache.

Das spanische Wort „robo“ steht jedoch sowohl für das Wegnehmen einer beweglichen Sache unter Anwendung von Gewalt. Dies Gewaltanwendung kann entweder gegen Sachen (z.B. das Aufbrechen einer Tür oder Einschlagen eines Fensters) oder gegenüber Personen (z.B. Bedrohung mit einer Waffe, Entreißen einer Handtasche) erfolgen.

„Robo con fuerza en las cosas“ wäre dann im deutschen „besonders schwerer Diebstahl“ (= “Einbruchdiebstahl“).

„Robo con violencia o intimidación en las personas“ entspricht der Straftat, die im Deutschen als „Raub“ bezeichnet wird.

Das Einschlagen von Autoscheiben und das Hochklettern (Einsteigen) in ein Hotelzimmer sind demnach „Robo con fuerza en las cosas“ bzw. besonders schwerer Diebstahl.

Das Strafmaß für besonders schweren Diebstahl liegt in Spanien bei einem bis drei Jahren Gefängnis.

Der Einbruch in eine Wohnung oder ein Hotelzimmer ist straferschwerend und wird mit 3,5 bis 5 Jahren geahndet.

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