Wanderer mit Gesundheitsproblemen vom Vulkankrater Caldera de Arrabales auf Fuerteventura geborgen

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Am Morgen des 11.06.2021 wurde eine Person mit „gesundheitlichen Problemen“ von einem Vulkankrater im Gemeindegebiet von Tuineje im Süden von Fuerteventura geborgen.

Der Vorfall ereignete sich beim Wandern an der Caldera de los Arrabales in einer Zone mit erschwerter Zugänglichkeit. Die betroffene Person wurde von 6 Helfern, darunter Mitarbeiter des Rettungsdienstes und der Umweltbehörde von Fuerteventura, auf einer Trage vom Berg abtransportiert.

Die Caldera de Arrabales ist ein beliebtes Wandergebiet, das von mehreren Vulkankegeln umgeben ist. Diese repräsentieren die jüngsten vulkanischen Aktivitäten auf Fuerteventura. In der Nähe befinden sich auch die Caldera de Gaira, die Caldera de La Laguna und die Caldera de Liria. Sie liegen alle innerhalb des Naturmonuments „Malpaís Grande“ in der Nähe von Pozo Negro und Tiquital bzw. Gran Tarajal.

Worin genau die „gesundheitlichen Probleme“ bestanden, wurde nicht mitgeteilt. Auch über Alter und Nationalität des Wanderers wurden keine weiteren Angaben gemacht.

Bergung Wanderer Fuerteventura
Wanderer mit Gesundheitsproblemen vom Vulkankrater Caldera de Arrabales auf Fuerteventura geborgen 5

Am 11.06.2021 galt für Fuerteventura eine Hitzewarnung des staatlichen Wetterdienstes AEMET. Allerdings hatte die kanarische Regierung auf Grundlage der Wettervorhersage keine eigene Wetterwarnung herausgegeben.

Gerade im Landesinneren von Tuineje kann es im Sommer extrem heiß werden. Körperliche Anstrengung, wie beim Besteigen von Vulkankratern, kann dann leicht zu Kreislaufproblemen führen.

Caldera los Arrabales
Wanderer mit Gesundheitsproblemen vom Vulkankrater Caldera de Arrabales auf Fuerteventura geborgen 6

Wer kommt eigentlich für die Kosten von solchen Rettungseinsätzen auf?

Die Generaldirektion für Sicherheit und Notfälle der kanarischen Inseln erhebt für gewisse Dienstleistungen wie die Suche, Rettung und Bergung in bestimmten Notfallsituationen Gebühren.

Dies gilt insbesondere für die Ausübung von diversen Risikosportarten. Dazu gehören z.B. Surfen, Tauchen, Mountainbike Fahren, Klettern, Gleitschirmfliegen und viele andere mehr.

Das Wandern gilt in diesem Sinne jedoch nicht als Risikosportart, sodass Wanderer in der Regeln nicht für Rettungseinsätze bezahlen müssen.

Allerdings können auch Wanderer in bestimmten Fällen für ihre Rettung zur Kasse gebeten werden. Das gilt z.B. dann, wenn sie mit ungeeigneter Ausrüstung unterwegs sind. Wer z.B. mit Flipflops oder Schuhen ohne Profil wandern geht und sich ein Bein bricht, muss die Kosten für die Bergung tragen.

Dasselbe gilt auch, wenn in Gegenden gewandert wird, in denen es verboten ist oder eine Genehmigung erforderlich ist und diese nicht vorliegt.

Last but not least müssen Wanderer auch dann für eine eventuelle Rettung bezahlen, wenn sie offizielle Warnungen und Hinweise wie z.B. Wetterwarnungen der Generaldirektion für Sicherheit und Notfälle missachten.

Im konkreten Fall gab es zwar eine Hitzewarnung. Wie oben bereits erwähnt, war diese jedoch „nur“ von der AEMET und nicht von der Generaldirektion. In diesem Fall muss der gerettete Wanderer also wohl nichts für seine Bergung bezahlen, sofern er korrekt ausgerüstet war.

Im Falle einer einzelnen Person muss die gerettete Person für die Rettung mit maximal 4.000€ aufkommen. Dabei werden pro Rettungskraft 36€ pro Stunde angesetzt, für jedes Fahrzeug 40€. Der Einsatz eines Bootes kostet 300€ pro Stunde. Eine Flugstunde des Rettungshubschraubers schlägt mit 2.000€ zu Buche.

Bei organisierten Wanderungen muss übrigens der Veranstalter über eine Versicherung verfügen, die für die Kosten einer eventuellen Bergung aufkommt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Veranstalter eine Gewinnerzielungsabsicht hat.

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