Festnahme: Männer schicken 100kg Haschisch per Paketbote von Fuerteventura nach Teneriffa

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Beamte der Nationalpolizei haben in Santa Cruz de Tenerife zwei Männer im Alter von 29 und 35 Jahren festgenommen. Sie sollen 100kg Haschisch, das über eine Versandfirma von Fuerteventura nach Teneriffa geschickt wurde, entgegengenommen haben.

Nachdem die Polizei einen Tipp bekommen hatte, dass rund 100kg Haschisch über eine Versandfirma von Fuerteventura nach Teneriffa geschickt werden sollten, hatten die Ermittlungen begonnen.

Nachdem der Transport identifiziert werden konnte, hatten die Beamten den Moment der Paketübergabe abgewartet, um den oder die Empfänger abzufangen.

Verfolgung in Santa Cruz de Tenerife

Bei der Übergabe hatten die Empfänger, aber wohl Lunte gerochen und flüchteten. Während der Flucht versuchten die beiden Männer, sich der Drogen zu entledigen. Die an der Verfolgung beteiligten Polizeikräfte aktivierten weitere Kollegen, so dass ein Polizeiaufgebot die beiden Männer verfolgte und sie letztlich stellen konnte.

Wie sich später herausstellte, sind beide Männer Brüder und bereits einschlägig vorbestraft. Über ihre Nationalität wurden keine Angaben gemacht. Sie wurden dem Gericht überstellt und dieses schickte beide Männer direkt ins Gefängnis.

Die Pressemitteilung der Polizei lässt offen, ob die beiden Männer auf Fuerteventura auch den Auftrag gegeben haben, das Paket zu versenden, oder ob weitere Personen an dem Drogenversand beteiligt waren.

Die Männer müssen sich jetzt wegen Drogenhandels vor Gericht verantworten.

Strafen bei Drogenhandel

In Spanien ist das Delikt des „tráfico de drogas“ überwiegend im Artikel 368 des spanischen Strafgesetzbuchs (Código Penal) reguliert. Übersetzt bedeutet „tráfico de drogas“ „Drogenverkehr“ und beinhaltet mehrere Delikte gegen die öffentliche Gesundheit wie den Anbau die Herstellung von Drogen, den Drogenhandel und den Drogenschmuggel. Außerdem auch die Breitstellung von Drogen oder die Förderung des Drogenkonsums.

Bei sogenannten „weichen Drogen“ liegen die Strafen zwischen einem und drei Jahren Haft sowie einer Geldstrafe vom einfachen bis doppelten Wert der Drogen. Liegen strafverschärfende Umstände wie in diesem Fall einschlägige Vorstrafen vor, wird die Strafe eher im höheren Bereich liegen.

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