Warum die FuerteZeitung noch nicht über Verfassungsurteil zum Alarmzustand berichtet

Verfassungsgericht-bitte-warten

Das spanische Verfassungsgericht hat am 14.07.2021 in einer sehr kurzen Pressemitteilung bekannt gegeben, dass es über einen Antrag der Partei VOX entschieden hat. Die Partei hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene Bestimmungen des Königlichen Dekrets 463/2020 eingereicht, in dem unter anderem die Ausgangssperre während des Alarmzustands vom 14.03.2021 geregelt waren.

Die Information zu dem Urteil in der Pressemitteilung, die die Verfassungswidrigkeit betrifft, erstreckt sich über gerade einmal 3 Sätze.

Darin erklärt das Gericht, dass es die die Absätze 1, 3 und 5 des Artikels 7 des oben angegebenen Gesetzes für verfassungswidrig und nichtig hält, ebenso wie die Begriffe „ändern, erweitern oder…“ im Absatz 6 des Artikels 10 des Dekrets 465/2020, und dass es die alle anderen Anträge der Beschwerde zurückweist.

Außerdem führt es die Namen von 5 Mitgliedern des Tribunals an, die eine abweichende Auffassung formuliert haben.

Das Verfassungsgericht führt außerdem an, dass in den nächsten Tagen der vollständige Text des Urteils und der abweichenden Stimmen gemeinsam mit einer ausführlicheren Pressemitteilung veröffentlicht wird.

Mehr gibt die offizielle Information des Verfassungsgerichts nicht her.

Alle bisher veröffentlichten Medienberichte basieren daher zurzeit auf deren eigenen Interpretationen oder auf unter der Hand gehandelten Informationen, nicht aber auf offiziellen Mitteilungen des Verfassungsgerichts oder gar auf dem Text der Urteilsbegründung.

Wir haben heute in der Redaktion mehrere teilweise vorwurfsvolle Anfragen erhalten, warum wir noch nicht über dieses „sensationelle“ Urteil berichtet haben.

Wir merken daher an, dass wir bereits im April 2020 darüber berichtet haben, dass manche Juristen einige Vorschriften des Alarmzustands für verfassungswidrig hielten. Für uns ist das Urteil daher keine Sensation. Vielmehr haben wir genau dies erwartet.

Die Pressemitteilung des spanischen Verfassungsgerichts könnt Ihr hier nachlesen.

Keine Berichterstattung ohne Information aus erster Hand

Wir verfolgen bei der Fuerteventurazeitung den strikten Grundsatz, erst dann zu berichten, wenn es handfeste Informationen gibt. Wie will man sonst über die Beweggründe der Verfassungsrichter für dieses wichtige Urteil berichten, bevor man die Urteilsbegründung in den Händen hält?


Dieser Grundsatz hat sich schon am Anfang der Pandemie bewährt. So dürften wir wohl spanienweit eines der sehr wenigen Medien gewesen sein, die das Datum des Beginns der Ausgangssperre korrekt bekannt gegeben haben.

Fast alle anderen Medien, einschließlich großer Presseagenturen, haben auf Grundlage eines durchgesickerten Gesetzesentwurfes berichtet.

Im endgültigen Gesetzestext war der Beginn des Alarmzustands jedoch für ein früheres Datum festgelegt als im Entwurf.

Dies führte dazu, dass Millionen von Menschen in Spanien durch ein Totalversagen der meisten Medien falsch informiert wurden und der Alarmzustand de facto erst einen Tag später als im Gesetz vorgesehen umgesetzt werden konnte.

Wer bei uns also verlässliche Informationen lesen möchte, muss sich noch solange gedulden, bis das Verfassungsgericht die erforderlichen Informationen veröffentlicht.

Eins ist jetzt schon klar: Abstimmung des Tribunals war sehr knapp

Ein wichtiges Detail lässt sich aus der kurzen Pressemitteilung des Verfassungsgerichts jedoch schon herauslesen: nur 6 der 11 Mitglieder des Tribunals waren von der Verfassungswidrigkeit einiger Vorschriften überzeugt. Die anderen 5 sahen dagegen offenbar keinen Verfassungsverstoß.

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