Mercadona stellt Pilotprojekt zur Gesichtserkennung in Supermärkten ein und zahlt 2,5 Mio. Bußgeld

Mercadona-Gesichtserkennung

Die Umsatzrenditen im Lebensmitteleinzelhandel sind extrem gering. Um 3 Euro zu verdienen, müssen Supermärkte im Schnitt Waren im Wert von mindestens 100€ verkaufen, meist sogar deutlich mehr.

Um einen Ladendiebstahl von Waren mit einem Händlereinkaufpreis von 30€ wieder hereinzuholen, müsste der Einzelhändler folglich Waren im Wert von 1.000€ an ehrliche Kunden verkaufen.

Folglich ist es gut nachzuvollziehen, dass Lebensmitteleinzelhändler wie die spanische Supermarktkette Mercadona ein großes Interesse daran haben, sich vor Ladendieben zu schützen.

Aufgrund der vielen geringpreisigen Waren dürfte es kaum möglich sein, jedes Produkt mit einem RFID-Chip zu versehen, wie man es z.B. aus Elektronikmärkten und manchen Bekleidungsgeschäften kennt.

In einem Pilotprojekt hatte Mercadona vor rund einem Jahr 48 seiner insgesamt 1.640 Discount-Märkten mit Videokameras ausgestattet. Das heikle daran: die Kameras verfügten über ein System zur Gesichtserkennung.

Innerhalb von 0,3 Sekunden sollten die Kameras die Gesichter der Kunden mit einer Datenbank abgleichen, in der die Biometrischen Daten von rechtskräftig verurteilten Ladendieben gespeichert waren, denen das Gericht verboten hatte, sich den Mercadona-Supermärkten zu nähern. Außerdem sollte das System auch Personen erkennen, denen ein gerichtliches Annäherungsverbot an Mitarbeiter des Unternehmens erteilt worden war. Im Falle einer positiven Erkennung sollte das System direkt die Polizei alarmieren.

Technisch ist ein solches Verfahren durchaus möglich, vorausgesetzt man verfügt über eine Datenbank mit Bildern der verurteilten Ladendiebe.

Aus rechtlicher Sicht ist es natürlich mehr als fragwürdig, die Gesichter aller Mercadonakunden einer automatischen Erkennung zu unterziehen, selbst wenn diese Erkennung nur 0,3 Sekunden dauert und die erfassten Daten nicht gespeichert werden.

Auch die Herkunft der Daten von Personen mit gerichtlichem Annäherungsverbot ist äußerst zweifelhaft. Haben die betroffenen Personen dieser Verwendung ihrer Daten zugestimmt? Haben die Gerichte, die Urteile gesprochen hatten, die Daten der Verurteilten an Mercadona weitergegeben?

Folglich war es abzusehen, dass sich die Datenschützer für dieses Projekt interessieren würden.

Das Provinzialgericht von Barcelona hat Mercadona den Einsatz dieses Systems verboten. Es schütze nicht das öffentliche Interesse sonder nur die privaten und persönlichen Interessen des Unternehmens. Das System verletze die Schutzinteressen der Betroffenen, und zwar nicht nur der Verurteilten, sondern auch der restlichen Personen, die den Supermarkt betreten.

Mercadona hat das Pilotprojekt eingestellt und verzichtet auf eine Gesichtserkennung. Das Verfahren der spanischen Datenschutzagentur AEPD wurde gegen Zahlung eines Bußgeldes von 2,5 Mio. Euro eingestellt.

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