Gericht auf Fuerteventura: Corona-Impfung eines Unmündigen gegen Willen des Sohnes ist rechtens

Impfung Fuerteventura

Das Zivilgericht auf Fuerteventura musste kürzlich über die Frage entscheiden, ob ein 79-jähriger Bewohner eines Altenheims, der aufgrund seines Zustandes keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, gegen den Willen des Sohnes gegen Corona geimpft werden darf.

Grundsätzlich dürfen Angehörige oder gesetzliche Vertreter Entscheidungen für Personen treffen, die selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Das Gesetz 41/2002 vom 14. November über die Autonomie der Patienten bestimmt allerdings, dass solche Entscheidungen immer im Sinne des größtmöglichen Vorteils zugunsten des Lebens oder der Gesundheit des Patienten getroffen werden müssen.

Wenn die Entscheidung eines Angehörigen oder gesetzlichen Vertreters gegen dieses Interesse des Patienten verstößt, muss diese dem Gericht entweder direkt oder über den Staatsanwalt mitgeteilt werden. Das Gericht muss dann die Entscheidung im Sinne des Gesetzes treffen.

Der Richter auf Fuerteventura hatte entschieden, dass die Impfung des Bewohners des Altenheims durchzuführen ist.

Der Sohn des Betroffenen hatte gegen die Entscheidung des Gerichts der ersten Instanz auf Fuerteventura Revision beim Provinzial Gericht in Las Palmas de Gran Canaria eingelegt.

Das Tribunal dieser zweiten und gleichzeitig letzten Instanz bestätigte jedoch das Urteil des Zivilgerichts auf Fuerteventura.

Die Richter erklärten, dass die einzige Perspektive, aus der der Fall zu beurteilen sei, die individuelle Perspektive des Patienten ist. Das bedeutet, dass der größtmögliche Schutz und der größtmögliche Vorteil für die Gesundheit des Bewohners zu identifizieren sei, wobei jede andere Überlegung außen vor bleiben müsse.

Die Verabreichung der Impfung, so die Richter, sei aus der individuellen Perspektive und im Hinblick auf den Schutz des Lebens und der Gesundheit ein unbestreitbarer Vorteil. Dieser sei viel größer als die Risiken, die die Nichtverabreichung der Impfung bedeutete.

Dies gelte auch dann, wenn man berücksichtige, dass es sich nicht um eine Person handelt, die aufgrund ihrer Vorerkrankungen zu einer Risikogruppe gehört, sondern weil sie in der geschlossenen Umgebung eines Altenheims lebt, wo sie von dutzenden anderen Bewohnern umgeben ist und dem Verkehr von diversen Personen wie Mitarbeitern, Ärzten und Familienangehörigen ausgesetzt ist, was in einer Residenz logisch sei.

Die Richter unterstrichen, dass man berücksichtigen müsse, dass die Impfungen, die in Spanien verwendet werden, von der europäischen und der spanischen Medikamentenbehörde zugelassen sind und außerdem einer kontinuierlichen Überwachung unterliegen, was den Schluss zulasse, dass sie trotz der Geschwindigkeit des Verfahrens mit den höchstmöglichen Garantien bezüglich der Qualität, der Sicherheit unter Wirksamkeit hergestellt wurden, und dass daher die Vorteile ihrer Verabreichung die daraus entstehenden Risiken, die bisher festgestellt wurden, notorisch überwiegen.

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4 Kommentare

      • Und das Gericht hat den Vater vor dem Wahn und der Unwissenheit des Sohns geschützt. Absolut korrekt.
        Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, und dazu gehört auch der Schutz vor gefährlichen Infektionskrankheiten, hat jedes Gericht zu wahren.
        Ist jemand Unmündig seine Entscheidung zu treffen, muss das Gericht immer davon ausgehen, dass der Unmündige seine Gesundheit schützen möchte und unversehrt leben möchte. Und genau dies ist hier geschehen. Das hat nichts mit „Tschüss freier Wille“ zu tun, sowas ist einfach nur dummes Geschwätz. Das hat damit zu tun, dass die Rechte des Unmündigen geschützt werden.

      • Gut das das Gericht so entschieden hat. Gerade über 80 jährige sind bei Corona besonders gefährdet. Hier zählt allein der Vorteil der Schutz des Lebens durch die Impfung. Unglaublich mit was sich die Gerichte befassen müssen!

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