Polizei befreit 2 Erzieherinnen in Wohnheim für unbegleitete Minderjährige auf Fuerteventura

Festnahme Policia Nacional

Am 03. November 2021 hat die Nationalpolizei auf Fuerteventura 6 junge Marokkaner im Alter von 15 bis 17 Jahren festgenommen. Die Jugendlichen sollen zwei Erzieherinnen des Aufnahmezentrums für unbegleitete minderjährige Immigranten in der Hauptstadt Puerto del Rosario, in dem sie untergebracht sind, bedroht und eingesperrt haben.

Der Vorfall ereignete sich am 03. November 2021 zwischen 14:00h und 14:40h, nachdem die Tatverdächtigen erfahren hatten, dass die Erzieherinnen sich darüber beschwert hatten, dass sie im Besitz von Drogen waren und Joints rauchten. Außerdem sollen sich die Marokkaner sich geweigert haben, ihre Zimmer mit Jugendlichen aus Subsahara-Afrika zu teilen.

Ein anderer Angestellter des Zentrums alarmierte die Polizei. Vor Ort mussten die Beamten der Nationalpolizei die Tür des Raumes aufbrechen, in dem die Erzieherinnen von den Jugendlichen eingesperrt worden waren.

Die Beamten nahmen die mutmaßlichen Täter wegen des Vorwurfs der Bedrohung und Freiheitsberaubung fest.

Bedrohung und Freiheitsberaubung im spanischen Strafrecht

Die Bedrohung und die Freiheitsberaubung sind im spanischen „Código Penal“, dem Strafgesetzbuch, im 6. Titel über die „Straftaten gegen die Freiheit“ geregelt.

Dem Straftatbestand der Bedrohung ist ist ein ganzes Kapitel gewidmet, der in drei sehr ausführlichen Artikeln die verschiedenen Tatbestände der Bedrohung definiert.

Das Spektrum des Strafmaßes startet bei einer Geldstrafe von 1 bis 3 Monaten für eine minderschwere Bedrohung bis hin zu einer Haftstrafe von 1 bis 5 Jahren für die Androhung von schweren Straftagen wie Mord oder Körperverletzung.

Wesentlich kürzer gefasst ist der Artikel über Freiheitsberaubung durch eine Privatperson. Wer einen anderen einsperrt, und ihn so seiner Freiheit beraubt, muss mit einer Haftstrafe von 4 bis 6 Jahren rechnen.

Laut gefestigter Rechtsprechung erfordert der Tatbestand der Freiheitsberaubung keine „Mindestdauer“, wohl aber einen spezifischen Vorsatz.

Auch in Spanien können minderjährige Täter mit einer milderen Bestrafung rechnen als Erwachsene.

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