Wohnungseinbruch auf Fuerteventura aufgeklärt: Bewohner sieht den Einbrecher flüchten

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Wie die Guardia Civil in einer Pressemitteilung bekannt gab, konnte ein Wohnungseinbruch auf Fuerteventura vom 25. November 2021 aufgeklärt werden. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wurde eine weitere Straftat ebenfalls aufgedeckt.

Wohnungseinbruch: Bewohner sieht den Täter fliehen

Am Morgen des 25. November 2021 hatte der Bewohner einer Wohnung in Tuineje einen Mann aus seiner Wohnung fliehen sehen. Der Mann bat einen Nachbarn die Guardia Civil zu verständigen.

Wie sich herausstellt, hatte der mutmaßliche Täter die Wohnungstür aufgebrochen. Gegenüber der Guardia Civil äußerte der Geschädigte den Verdacht, dass der Täter die gestohlenen Wertgegenstände (Schmuck, Uhren und ein Handy) an eine Frau weitergegeben haben könnte, mit der er öfter gesehen worden war.

Die Guardia Civil konnte die Frau im Ortskern ausfindig machen. Tatsächlich trug sie diverse Objekte bei sich, deren rechtmäßigen Besitz sie nicht nachweisen konnte. Der Bestohlene identifizierte später die Objekte. Es handelte sich um Schmuck und Uhren sowie um ein Mobiltelefon. Der Wert der Gegenstände wurde auf 1.400 Euro beziffert.

Aufklärung einer weiteren Straftat

Die Frau hatte aber zusätzlich zur dem aus dem aktuellen Einbruch stammenden Gegenständen ein weiteres Handy bei sich. Die Beamten konnten dieses Handy einer weiteren Straftat zuordnen. Es war aus dem Inneren eines Auto entwendet worden. Damit konnte ein weitere Diebstahl ebenfalls aufgeklärt werden.

Festnahme

Wie die Guardia Civil in ihrer Pressemitteilung weiter erklärte, konnte der mutmaßliche Täter am 30.11.2021 festgenommen werden. Über das Alter oder die Nationalität des mutmaßlichen Täters sowie der Frau, die als mutmaßliche Komplizin gilt, wurden keine Angaben gemacht. Auch wurde nicht bekannt gegeben, ob eine oder beide Personen bereits polizeilich bekannt sind.

Der mutmaßliche Täter wurde der Gerichtsbarkeit in Puerto del Rosario überstellt, wo er sich für seine Tat verantworten muss. Die Frau wird sich als Komplizin der Tat(en) ebenfalls verantworten müssen.

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