
Seit mehr als 15 Jahren zieht sich das Verfahren um eine illegal auf dem Dach des Wohnhauses „Edificio Don Carlos“ in Morro Jable im Süden von Fuerteventura schon in die Länge.
Als die Gemeinde Pájara im Feburar 2025 zum ersten Mal die Ausschreibung für knapp 50.000€ veröffentlichte, schien sich ein Ende des Streits anzubahnen.
Doch im ersten Anlauf wollte keine Firma den Abriss übernehmen. Es ging kein einziges Gebot ein, sodass die Gemeinde das Bieterverfahren ohne Ergebnis schließen musste.
Am 03. Juni 2025 schrieb die Gemeinde das Abrissvorhaben erneut aus.
Doch auch in der zweiten Runde war das Interesse bei den potentiellen Bietern alles andere als groß. Nur eine einzige Firma, ein bekanntes Bauunternehmen mit Sitz im Süden von Fuerteventura, hat ein Gebot abgeben. Als einziges Gebot war dieses gleichzeitig automatisch auch das beste Angebot.
Folglich wurde das Unternehmen aufgefordert, Nachweise einzureichen, dass es sich mit seinen Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung und dem Finanzamt auf dem Laufenden befindet, sofern diese Nachweise nicht schon mit den Angebotsunterlagen eingereicht wurden.
Der Vergabeausschuss forderte ebenfalls intern einen Bericht über etwaige Schulden des Unternehmens bei der Gemeinde an. Dabei kam heraus, dass insgesamt 9 verschiedene Forderungen gegen das Unternehmen offen standen, darunter Fahrzeugsteuern, Wertzuwachssteuern (Plusvalía) und Gewerbesteuern.
Doch bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen gilt die unabdingbare Voraussetzung, dass der Bieter im Moment der Gebotsabgabe mit allen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand auf dem Laufenden sein muss, da ansonsten ein absolutes Kontrahierungsverbot besteht.
Mehrere Gerichtsurteile haben schon in der Vergangenheit klargestellt, dass ein Bieter auch nicht durch durch die Begleichung der Schulden vor der Zuschlagserteilung seine Fähigkeit zum Vertragsschluss wieder herstellen kann, sondern viel mehr von Anfang an nicht vertragsfähig ist.
Wäre dies zulässig, hätte ein säumiger Bieter einen Vorteil gegenüber denjenigen Unternehmen, die ihre Verpflichtungen rechtzeitig geleistet haben, denn er könnte mit der Zahlung warten, bis er tatsächlich den Zuschlag erhalten soll.
Folglich blieb der Gemeinde nichts anderes übrig, als das Bieterverfahren zum zweiten Mal mangels Geboten für gescheitert zu erklären.
Ob die Gemeinde den Abriss nun ein drittes Mal ausschreibt oder eventuell versucht, den Abriss mit eigenen Mitteln zu bewerkstelligen, bleibt abzuwarten. Sicher ist nur, dass sich das Verfahren um unbestimmte Zeit verlängert.
Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:
