EU-Gericht rügt Spanien wegen Untätigkeit bei Hochwasserschutz auf Fuerteventura

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Der Gerichtshof der Europäischen Union (TJUE) hat am 10. Juli 2025 festgestellt, dass Spanien gegen zwei zentrale EU-Richtlinien verstoßen hat: gegen die Wasserrahmenrichtlinie sowie gegen die Richtlinie zur Bewertung und zum Management von Hochwasserrisiken. Die Verstöße betreffen mehrere hydrographische Einzugsgebiete, darunter jene von Fuerteventura, Lanzarote und La Palma.

Bereits im Februar 2023 hatte die Europäische Kommission (Comisión Europea) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die Kommission war der Ansicht, dass Spanien seinen Verpflichtungen zur Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für Wassereinzugsgebiete und der Hochwasserrisikomanagementpläne nicht nachgekommen war. Die Frist zur Aktualisierung dieser Pläne war bereits am 22. Dezember 2021 abgelaufen. Auch die anschließende Pflicht zur Übermittlung der Pläne an die Kommission bis spätestens 22. März 2022 wurde nicht erfüllt.

Im September 2023 übermittelte Brüssel ein mit Gründen versehenes Mahnschreiben („dictamen motivado“), was den nächsten Schritt im Verfahren darstellte. Dennoch blieb Spanien untätig, sodass die Kommission im Mai 2024 Klage beim TJUE erhob. Die Kommission argumentierte, dass Spanien die Pläne für die Einzugsgebiete von Fuerteventura, Lanzarote und La Palma weder überprüft noch aktualisiert habe.

Laut dem Urteil des TJUE vom 10. Juli 2025 reicht die spätere Genehmigung und Veröffentlichung der Pläne in Lanzarote (Juli und August 2024) und in Fuerteventura (September 2024), sowie deren Übermittlung an die Kommission per E-Mail am 22. Oktober 2024, nicht aus. Spanien habe die Verpflichtungen nicht innerhalb der Frist des Mahnschreibens bis zum 28. November 2023 erfüllt.

Besonders kritisierte das Gericht die Rechtfertigung Spaniens im Fall der Einzugsgebiete auf La Palma. Dort wurde der Ausbruch des Vulkans im September 2021 als „höhere Gewalt“ angeführt. Das Gericht stellte jedoch klar, dass sich ein Mitgliedstaat nur während des Zeitraums auf höhere Gewalt berufen kann, in dem die Hindernisse tatsächlich unüberwindbar sind. Spanien habe in diesem Fall erst fast vier Jahre nach dem Vulkanausbruch und etwa ein Jahr nach Ablauf der Frist des Mahnschreibens gehandelt.

Im Bereich der Hochwasserrisiken sei der Rückstand ebenfalls erheblich: Die Pläne wurden erst zweieinhalb Jahre nach Fristablauf aktualisiert. Damit habe Spanien seinen Verpflichtungen aus beiden Richtlinien eindeutig nicht rechtzeitig nachgekommen.

Diese verspäteten Maßnahmen können laut EU-Kommission schwerwiegende Folgen für den Umwelt- und Hochwasserschutz auf Fuerteventura, Lanzarote und La Palma haben. Ziel der Richtlinien ist es, die Auswirkungen extremer Wetterereignisse frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen. Angesichts zunehmender klimatischer Extremereignisse ist ein effektives Hochwasserrisikomanagement gerade auch für eine eigentlich von Trockenheit geprägte Insel wie Fuerteventura von wachsender Bedeutung.

Warum Hochwasserschutz auf Fuerteventura, obwohl es hier gar keine Flüsse gibt?

Auf den ersten Blick scheint es absurd zu sein, dass man sich auf Fuerteventura Sorgen wegen Hochwasser oder Überschwemmungen machen sollte. Schließlich gibt es doch gar keine Flüsse, und es regnet so gut wie nie. Doch diese Fehleinschätzung könnte bei einem Jahrhundertregen erhebliche Folgen haben. Die alle paar Jahre lokal auftretenden Starkregenereignisse geben einen kleinen Ausblick auf das, was bei einer inselweiten „Jahrhundertflut“ passieren könnte.

Es gibt sehr wohl Flüsse auf Fuerteventura, nämlich in Form von sogenannten Barrancos. Diese führen jedoch fast nie Wasser, es sei denn es kommt zum Starkregen.

Es gibt auf Fuerteventura 6 potentiell von Überschwemmungen gefährdete Gebiete. Dazu gehören sogenannte endorheische Becken. Dies sind großflächige Vertiefungen im Gelände, in denen sich Regenwasser sammelt und mangels einer Verbindung nicht ins Meer ablaufen kann.

Als besonders gefährdet gilt das endorheische Becklen von Lajaras. Dort gab es zuletzt im Jahr 1984 eine große Überschwemmung, bei der sogar das Militär der Bevölkerung zur Hilfe kommen musste.

Weitere Infos zu den Überschwemmungsrisiken auf Fuerteventura findest Du in diesen Beitrag.

Auf Lanzarote musste am 12. April 2025 der Notstand wegen Überschwemmungen nach Starkregen ausgerufen werden.

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