Hausfriedensbruch und Verstoß gegen Annäherungsverbot auf Fuerteventura: 3 Jahre Haft gefordert

Gericht-Fuerteventura-Puerto-del-Rosario


Am 14. Juli 2025 beginnt in der Zweiten Strafkammer des Provinzgerichts von Las Palmas die mündliche Verhandlung im Strafverfahren gegen einen Mann, der wegen Hausfriedensbruch und Nichtbeachtung eines Gerichtsurteils angeklagt ist.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann die Wohnung seiner ehemaligen Partnerin in Corralejo im Norden von Fuerteventura widerrechtlich betreten und gegen ein bestehendes Kontakt- und Näherungsverbot verstoßen zu haben. Am 11 Juli 2025 findet das Auswahlverfahren für die Jurymitglieder statt.

Laut Anklageschrift fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie ein fünfjähriges Verbot für den Angeklagten, mit der Geschädigten in irgendeiner Form zu kommunizieren oder sich ihr auf weniger als 500 Meter zu nähern. Das Verbot soll sowohl den Wohnort als auch den Arbeitsplatz der Frau und alle anderen von ihr regelmäßig aufgesuchten Orte umfassen.

Der Beschuldigte J.A.M.P. befindet sich seit dem 24. Januar 2025 in Untersuchungshaft und ist mehrfach vorbestraft. Am 13. Januar 2025 wurde gegen ihn das Verbot des Besitzes und Führens von Waffen für einen Zeitraum von einem Jahr und vier Monaten ausgesprochen. Außerdem wurde erteilte das Gericht im für die Dauer eines Jahres ein Annäherungsverbot, nachdem er der Frau körperliche Verletzungen zugefügt hatte.

Im März 2024 wurde er wegen eines Verstoßes gegen richterliche Auflagen zu einer Geldstrafe verurteilt. Bereits im Jahr 2021 war er wegen Fahrens ohne Führerschein strafrechtlich verurteilt worden.

Die Beziehung zu der betroffenen Frau endete im Januar 2025. Trotz des Kontakt- und Annäherungsverbots über die Dauer eines Jahres soll J.A.M.P. in den frühen Morgenstunden des 20. Januar 2025 gegen diese Auflage verstoßen haben, als er sich Zugang zur Wohnung seiner Ex-Partnerin in Corralejo auf Fuerteventura verschaffte.

Dort durchsuchte er laut Anklage die Räumlichkeiten, offenbar mit dem Ziel festzustellen, ob sich eine weitere Person in der Wohnung befand. Als er die Frau auf dem Balkon bemerkte, soll er ihr zugerufen haben, sie solle ihn umarmen. Diese wies ihn jedoch entschieden ab und drängte ihn fort. Die Mutter der Geschädigten befand sich derweil außerhalb der Wohnung und alarmierte die Polizei. Der Angeklagte verließ daraufhin den Tatort.

Die Staatsanwaltschaft hebt in der Anklage besonders hervor, dass die Geschädigte zu keinem Zeitpunkt den Aufenthalt des Mannes duldete, sondern durch ihr Verhalten – insbesondere durch das Rufen um Hilfe vom Balkon und das wiederholte Auffordern, die Wohnung zu verlassen – klar zum Ausdruck brachte, dass sie ihn nicht dort haben wollte.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich um Hausfriedensbruch (allanamiento de morada) und um einen Verstoß gegen gerichtliche Auflagen (quebrantamiento de pena), wobei Letzteres unter erschwerendem Umstand der Rückfälligkeit gewertet wird.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

b13628a856144743b49cd64e9a6e4896
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten