Fuerteventura: Geschützte Seevogelküken getötet, Täter verurteilt

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Auf Fuerteventura sind zwei Personen wegen der illegalen Tötung von sieben Küken des Sepiasturmtauchers, Pardela cenicienta atlántica, verurteilt worden. Das zuständige Gericht in Puerto del Rosario sprach Ende Februar 2026 ein Urteil wegen eines Verstoßes gegen den Umweltschutz aus. Beide Täter müssen jeweils mehr als 3.200 Euro zahlen und dürfen für drei Jahre nicht jagen.

Die Vorfälle ereigneten sich bereits im September 2025 im Naturpark Jandía, im Bereich des Leuchtturms Faro de Punta Pesebre, im Gemeindegebiet von Pájara.

Kontrolle deckt illegale Jagd auf

Beamte der Guardia Civil des Maritimen Einsatzkommandos führten gemeinsam mit Fischereiaufsehern Kontrollen zur Überwachung geschützter Meeresgebiete durch. Dabei bemerkten sie Lichtquellen in den Bergen zwischen der Playa del Junquillo und der Punta de Barlovento, im Gebiet Aguacabras.

Da zu dieser Zeit die Küken aufgrund ihres fortgeschrittenen Entwicklungsstandes besonders anfällig für Wilderei waren, bestand der Verdacht auf illegale Jagd. Kurz darauf trafen die Einsatzkräfte auf zwei Personen, die sich mit einem Sack und einer Holzstange mit Haken einem Fahrzeug näherten. Dieses Werkzeug wird typischerweise genutzt, um die Vögel aus ihren Höhlen zu ziehen.

Im Inneren des Sacks fanden die Beamten sieben tote Exemplare der geschützten Art.

Tiere starben durch Gewalteinwirkung

Die Tiere wurden sichergestellt und zunächst zum Stützpunkt der Guardia Civil in Corralejo gebracht. Anschließend übergaben die Beamten die Kadaver an Umweltfachkräfte des Cabildo von Fuerteventura. Diese leiteten die Tiere an das Instituto Universitario de Sanidad Animal y Seguridad Alimentaria, IUSA, weiter.

Die Untersuchung dort bestätigte die Art und ergab, dass die Tiere durch Ersticken und schwere Kopfverletzungen gestorben waren.

Streng geschützte Vogelart

Die Pardela cenicienta atlántica ist eine Seevogelart, die in Höhlen, Felsspalten und an Steilküsten nistet und nur während der Fortpflanzungszeit an Land kommt. Sie ist im spanischen Katalog gefährdeter Arten, Catálogo Español de Especies Amenazadas, als gefährdet eingestuft und unterliegt besonderem Schutz.

Zusätzlich wird sie im Roten Buch der Vögel Spaniens als gefährdet geführt und ist durch internationale Abkommen wie das Übereinkommen von Bern geschützt.

Die Jagd oder Tötung dieser Art ist auf den Kanarischen Inseln seit dem Jahr 1981 verboten und wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen abgesichert.

Urteil und rechtliche Folgen

Die Guardia Civil leitete ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen Artikel 334 des spanischen Strafgesetzbuches ein. Dieser Artikel stellt Straftaten gegen Flora und Fauna unter Strafe und sieht neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren vor.

Im vorliegenden Fall verhängte das Gericht im Prozess Ende Februar Geldstrafen von jeweils mehr als 3.200 Euro sowie ein dreijähriges Jagdverbot gegen die beiden Täter.

Bedeutung für den Naturschutz auf Fuerteventura

Der Fall zeigt, wie wichtig Kontrollen in sensiblen Gebieten wie dem Naturpark Jandía sind. Gerade während der Brutzeit sind die Tiere trotz Aufklärungs- und Schutzkampagnen weiterhin besonders gefährdet.

Die Behörden betonen, dass Verstöße gegen den Naturschutz auf Fuerteventura konsequent verfolgt werden. Ziel ist es, die empfindlichen Ökosysteme der Insel zu schützen und den Bestand bedrohter Arten langfristig zu sichern.

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