
Am 19.03.2026 hat der Gemeinderat von Pájara auf Fuerteventura einstimmig den Beginn des Verfahrens zur Einführung einer eigenen Gemeindeflagge beschlossen. Die Entscheidung wurde von allen 20 bei der ordentlichen Gemeinderatssitzung anwesenden Mitgliedern unterstützt. Am Freitag, 28.03.2026, wurde der Beschluss dann im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht.
Mit der Einführung einer Flagge soll die institutionelle Symbolik der Gemeinde vervollständigt werden. Pájara verfügt bereits seit dem Jahr 1986 über ein offizielles heraldisches Wappen, bisher jedoch nicht über eine eigene Flagge.
Die Initiative basiert auf einer Eingabe des Bürgermeisteramtes vom 09.03.2026. Darin wird betont, dass jede Gemeinde über institutionelle Symbole verfügen sollte, die sie identifizieren und repräsentieren. Da Pájara bislang keine eigene Flagge besitzt, sei die symbolische Darstellung der Gemeinde unvollständig.
Die technische Begründung für den Entwurf stammt von Carlos Fuente, einem Experten für Protokollfragen und institutionelle Symbolik. In seinem Bericht wird erläutert, dass die zukünftige Flagge das Ensemble der repräsentativen Symbole der Gemeindeverwaltung ergänzen und zugleich die institutionelle Präsenz der Gemeinde stärken soll.
Design der Gemeindeflagge
Der vorgeschlagene Entwurf beschreibt die Flagge als rechteckiges Banner mit einem Seitenverhältnis von 3 zu 2. Die Fläche ist in zwei gleich große Felder unterteilt, die durch eine diagonal von links oben nach rechts unten verlaufende Linie getrennt sind.
Das obere Feld ist in der Farbe Azurblau gehalten, während das untere Feld die Farbe Gold trägt. Laut technischem Bericht steht das Blau für den Atlantischen Ozean und für die historische Verbindung der Gemeinde mit dem Meer. Die goldene Farbe verweist auf die charakteristischen Sandstrände der Insel und symbolisiert den natürlichen Reichtum des Gebietes.
Das offizielle Wappen der Gemeinde Pájara ist im Zentrum der Flagge platziert. Die Höhe des Wappens soll ungefähr zwei Drittel der gesamten Flaggenhöhe betragen.
Weitere Schritte im Genehmigungsverfahren
Nach dem Beschluss der Gemeinde muss die Verwaltungsakte nun das in der autonomen Gesetzgebung vorgesehene Verfahren durchlaufen. Dazu gehört zunächst eine Phase der öffentlichen Auslegung. Anschließend wird ein Gutachten des „Instituts für Kanarische Studien“ (Instituto de Estudios Canarios) eingeholt.
Im weiteren Verlauf kann die endgültige Genehmigung durch eine entsprechende Anordnung der zuständigen Regierungsabteilung der kanarischen Regierung erfolgen. Erst nach dieser Entscheidung und der Veröffentlichung im Boletín Oficial de Canarias wird die neue Gemeindeflagge offiziell angenommen.
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