Unternehmer wartet 25 Jahre auf Entschädigung für abgetretenes Grundstück im Süden von Fuerteventura

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Wenn private Grundstücke für den Bau von öffentlicher Infrastruktur, wie. z.B. der Autobahn auf Fuerteventura, benötigt werden, werden die Eigentümer in der Regel enteignet und bekommen dafür eine Entschädigungszahlung. Da solche Enteignungsverfahren aber langwierig und kostspielig sind, können sich die öffentliche Hand und die Eigentümer auch in Form eines Vertrages einigen. Dass ein solcher Vertrag unter Umständen das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben steht, musste ein Unternehmer im Süden von Fuerteventura erfahren, der vor 25 Jahren ein 15.311 Quadratmeter großes Grundstück an die Gemeinde Pájara abgetreten hat, um den Bau der Autobahn zwischen Pescenescal und Morro Jable zu ermöglichen. Die vertraglich vereinbarte Gegenleistung hat er jedoch nie erhalten, weshalb er vor Gericht ziehen musste.

25 Jahre spätert hat nun ein Verwaltungsgericht von Las Palmas in erster Instanz erkannt, dass der Firma Hermanos Pérez Saavedra SA eine Entschädigung zusteht. Die Summe aus Hauptforderung und und gesetzlichen Zinsen beträgt rund 938.700 Euro. Hintergrund ist die Abtretung von 15.311 Quadratmetern Grundstück für den Bau der südlichen Autovía im Gemeindegebiet von Pájara auf Fuerteventura.
Das Urteil erging am 24.03.2026. Es legt eine Entschädigung von 488.700 Euro für den Wert des Grundstücks fest. Hinzu kommen gesetzliche Zinsen seit dem 03.07.2001, dem Datum, an dem die Flächen der Gemeinde Pájara zur Verfügung gestellt wurden. Nach Angaben der klagenden Firma belaufen sich diese Zinsen auf rund 450.000 Euro.

Die Richterin erklärt außerdem das sogenannte städtebauliche Abkommen „Tierra Dorada“ (Convenio urbanístico Tierra Dorada) für aufgelöst. Dieses war am 03.07.2001 zwischen der Gemeinde Pájara und der Klägerin geschlossen worden. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Verwaltung das Abkommen nicht erfüllt hat.

Grundstücke für Autovía zwischen Pecenescal und Morro Jable

Nach den Feststellungen des Gerichts stellte das Unternehmen Grundstücke für den Bau der Straßeninfrastruktur im Abschnitt Pecenescal–Morro Jable zur Verfügung. Im Gegenzug sollte die Gemeinde das betroffene Gebiet in die städtebauliche Planung aufnehmen und für dauerhafte Wohnnutzung ausweisen.

Diese Einordnung in die Planung erfolgte jedoch nie. Die Richterin kommt deshalb zu dem Schluss, dass ein Vertragsbruch vorliegt. Da die bereits für das öffentliche Bauwerk genutzten Grundstücke nicht zurückgegeben werden können, muss eine Ersatzentschädigung für Schäden und Verluste gezahlt werden.

Bei der Festsetzung des Grundstückswertes stützte sich das Gericht auf ein Gutachten, das von der klagenden Firma vorgelegt wurde. Daraus ergibt sich der Wert von 488.700 Euro. Die gesetzlichen Zinsen werden seit dem Datum der Grundstücksüberlassung im Jahr 2001 berechnet.
Das Gericht wies außerdem mehrere Einwände der Gemeinde Pájara zurück. Dazu gehörten unter anderem Argumente zur Unzulässigkeit der Klage, zu einer angeblich bereits entschiedenen Sache, zur Verjährung sowie zur fehlenden Klageberechtigung der Firma.

Bezug auf früheres Urteil des kanarischen Obergerichts

In seiner Entscheidung verweist das Gericht auch auf ein früheres Urteil des Obersten Gerichtshofs der Kanaren (Tribunal Superior de Justicia de Canarias). Dieses behandelte einen nach Einschätzung des Gerichts identischen Fall, der ebenfalls das Abkommen „Tierra Dorada“ und weitere Grundstücke betraf, die für dieselbe Straßeninfrastruktur genutzt wurden.

Nach Auffassung des Gerichts zeigte die Verwaltung im Verlauf der Planungsverfahren selbst, dass die vereinbarten Verpflichtungen nicht erfüllt werden konnten. Außerdem verstärkt der lange Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten nach Ansicht des Gerichts den Nachweis eines Vertragsbruchs.

Das Urteil erkennt deshalb das Recht der Firma auf eine Entschädigung an. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Tribunal Superior de Justicia de Canarias eingelegt werden.

Unternehmer spricht von „epischem Sieg“

Nach Bekanntwerden des Urteils erklärte der Unternehmer Gregorio Pérez, dass „25 Jahre vergangen sind“ und bezeichnete das Ergebnis als einen „epischen Sieg“.

Pérez erklärte, seit dem Zeitpunkt, an dem sein Unternehmen rund 15.000 Quadratmeter bebaubares Land zur Verfügung stellte, sei „ein Vierteljahrhundert vergangen“. Die Grundstücke seien damals überlassen worden, um den Bau der Autovía zu erleichtern, „im Vertrauen auf ein unterzeichnetes Abkommen und darauf, dass die beteiligten Verwaltungen die Vereinbarungen einhalten würden“.

Die Realität sei jedoch anders gewesen. „Während all dieser Zeit wurde das Abkommen nicht korrekt umgesetzt, obwohl die Autovía gebaut wurde und die Bewohner täglich Grundstücke nutzen, die weiterhin in meinem Eigentum stehen“, erklärte Pérez.

Das Urteil stelle zwar „einen Fortschritt“ dar, sei aber zugleich eine Erinnerung daran, „was es für jedes Unternehmen bedeutet, mit Langsamkeit der Verwaltung konfrontiert zu sein“. Pérez erklärte dazu, „die Justiz kommt, aber viele Jahre zu spät“.

Hintergrund: Abkommen „Tierra Dorada“

Das städtebauliche Abkommen „Tierra Dorada“ (Convenio urbanístico Tierra Dorada) wurde am 03.07.2001 zwischen der Gemeinde Pájara und den Eigentümern mehrerer Grundstücke geschlossen. Ziel war es, die Bauarbeiten an der Straße Aeropuerto–Tarajalejo–Morro Jable zu erleichtern.

Die beteiligten Unternehmen verpflichteten sich, die für das öffentliche Bauwerk benötigten Flächen abzutreten. Dadurch sollten Kosten und lange Verfahren einer formellen Enteignung vermieden werden.

Im Gegenzug verpflichtete sich die Gemeinde, diese Grundstücke und ihr Umfeld bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplans, Plan General de Ordenación, als Gebiet als Bauland für dauerhafte Wohnzwecke auszuweisen. Vorgesehen war eine Wohnnutzung und keine touristische Nutzung.

Nach Auffassung des Gerichts wurde genau dieser Teil des Abkommens nie umgesetzt. Die Grundstücke wurden zwar für die Infrastruktur genutzt, die versprochene Einbindung in die städtebauliche Planung erfolgte jedoch nicht. Dadurch wurde nach Ansicht des Gerichts das Gleichgewicht der Vereinbarung aufgehoben, was schließlich zur Auflösung des Abkommens und zur Entschädigung der betroffenen Firma führte.

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