
Man möchte sich gar nicht ausmalen, was alles hätte passieren können, wenn der Busfahrer dieses Linienbusses im Süden von Fuerteventura nicht so perfekt reagiert hätte oder wenn die Plane einen “schwächeren” Verkehrsteilnehmer getroffen hätte.
Wie die Gemeindepolizei von Tuineje auf ihrer Facebookseite berichtet, wurde am Nachmittag des 23. April 2026 ein Linienbus, der in Richtung Gran Tarajal unterwegs war, frontal von einer umherfliegenden Plastikplane getroffen. Diese Plastikplane war mit einem Metallgeflecht verstärkt.
Der Busfahrer bewies Nerven aus Stahl. Trotz des Schrecks, den ihn wohl ereilt haben muss, gelang es dem Fahrer, das Fahrzeug kontrolliert zum Stehen zu bringen, ohne von der Fahrbahn abzukommen oder auf die Gegenfahrbahn zu steuern.
Wie die Policía Local von Tuineje mitteilte, wurden bei dem Unfall die Frontscheibe und mindestens eine weitere Scheibe beschädigt. Personen kamen zum Glück nicht zu Schaden.
Tag mit wenig Wind auf Fuerteventura
Die Plane flog auf die Straße, obwohl an diesem Tag auf Fuerteventura nur ein relativ schwacher Wind wehte. Der Unfall zeigt, welche dramatischen Gefahren von losen Gegenständen ausgehen können und warum man z.B. Warnungen vor Starkwind auf Fuerteventura grundsätzlich beherzigen sollte. Was wäre wohl passiert, wenn die Plane nicht einen Bus, sondern einen Fahrrad- oder Motorradfahrer, einen Fußgänger oder ein Cabrio mit offenem Verdeckt getroffen hätte.
Verantwortung des Grundstückseigentümers
Ob sich die Herkunft der Plane ermittelt lässt, ist uns nicht bekannt. Die Art der Plane und der verwendeten Metallverstärkung deutet darauf hin, dass die Plane von einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück stammen könnte. Solche Gewebeplanen werden oft für sogenannte Invernaderos (Gewächshäuser) verwendet.
Grundsätzlich haftet ein Grundstückseigentümer für die von seinem Grundstück ausgehenden Gefahren im Rahmen einer sogenannten Gefährdungshaftung. Das Beispiel macht deutlich, warum jeder Immobilienbesitzer eine Haftpflichtversicherung haben sollte.
Wenn in einem solchen Fall ein Mensch zu Schaden kommt oder gar getötet wird, könnte dem Grundstückseigentümer sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung drohen, wenn er die Wartung seines Gewächshauses vernachlässigt hat.
Da im vorliegenden Fall nur ein Sachschaden entstanden ist, werden sich die Bemühungen, den Verursacher des Unfalls zu ermitteln, vermutlich in Grenzen halten. Wäre eine Person zu schaden gekommen, sähe die Sache sicher anders aus. Dann hätte die Guardia Civil mit Sicherheit ermittelt.
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