Vogelgrippe: Spanien hebt Stallpflicht für Geflügel auf, aber nicht im Süden von Fuerteventura

Hühner-Zugvögel-Fuerteventura

Das spanische Landwirtschaftsministerium hat die allgemeine Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Grundlage ist eine Verordnung, die im Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado/ BOE) veröffentlicht wurde. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem sich die zuvor als hoch eingestufte Risikosituation durch die Vogelgrippe deutlich verbessert hat.

Eine Stallpflicht bleibt jedoch in Gebieten bestehen, die weiterhin als Zonen mit besonderem Risiko oder besonderer Überwachung gelten. Dazu gehört auch die Gemeinde Pájara im Süden von Fuerteventura als einzige Gemeinde auf den Kanaren. Der Süden von Fuerteventura gilt als beliebter Rastplatz für Zugvögel aller Art.

In insgesamt 1.201 Gemeinden in allen autonomen Regionen Spaniens gilt weiterhin eine Stallpflicht. Betroffen sind unter anderem 197 Gemeinden in Andalusien, 128 in Aragón, eine Gemeinde auf den Kanaren, 31 in Kantabrien, 250 in Castilla y León, 18 in Castilla-La Mancha, 224 in Katalonien, 16 in der Region Madrid, 138 in der Comunidad Valenciana, 99 in Extremadura, 40 in Galicien, 14 auf den Balearen, sechs in La Rioja, zwölf in Navarra, sechs im Baskenland, acht im Fürstentum Asturien und elf in der Region Murcia. Zusätzlich gelten die Regelungen auch für die autonomen Städte Ceuta und Melilla.

Die entsprechenden Risikogebiete und Überwachungszonen sind in den Anhängen II und III der Verordnung Orden APA/2442/2006 vom 27.07.2006 festgelegt.

Stallpflicht war seit November 2025 in ganz Spanien in Kraft

Das spanische Landwirtschaftsministerium hatte am 13.11.2025 eine landesweite Stallpflicht für alle Geflügelbestände verhängt, die normalerweise im Freien gehalten werden. Ziel dieser Maßnahme war es, die Ausbreitung der hoch ansteckenden Vogelgrippe einzudämmen. Die Regelung sollte verhindern, dass Nutzgeflügel mit Wildvögeln in Kontakt kommt, die als mögliche Träger des Virus gelten.

Bereits am 06.11.2025 war eine Stallpflicht in den besonders gefährdeten Zonen mit erhöhtem Risiko und intensiver Überwachung angeordnet worden. Seit dem 13.11.2025 wurde die epidemiologische Lage wöchentlich analysiert.

Auf Grundlage dieser kontinuierlichen Auswertung, der aktuellen Entwicklung der Seuche in Spanien sowie der Situation in den Herkunftsgebieten vieler Zugvögel und der erwarteten Temperaturentwicklung entschied das Ministerium schließlich, die allgemeine Stallpflicht im gesamten Staatsgebiet wieder aufzuheben.

Spanien seit Februar 2026 offiziell frei von hochpathogener Vogelgrippe

Zwischen dem 01.07.2025 und dem 13.01.2026 wurden in Spanien insgesamt 16 Ausbrüche der Vogelgrippe in landwirtschaftlichen Geflügelbetrieben registriert. Der letzte bestätigte Fall trat am 13.01.2026 in der Provinz Lleida auf.

Bereits am 10.02.2026 erklärte die Weltorganisation für Tiergesundheit Spanien offiziell wieder zum Land frei von hochpathogener Vogelgrippe. Trotz dieser Einstufung blieb die Stallpflicht zunächst bestehen, da weiterhin ein erhöhtes Risiko durch Zugvögel aus Regionen Europas mit hoher Virusverbreitung bestand.

Die meisten Fälle der Krankheit wurden jedoch bei Wildvögeln festgestellt. Seit dem 01.07.2025 wurden insgesamt 165 Ausbrüche bei wildlebenden Vögeln gemeldet. Zusätzlich gab es sechs Fälle bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln.

Behörden mahnen weiterhin zu strengen Schutzmaßnahmen

Das Landwirtschaftsministerium betont, dass trotz der Aufhebung der allgemeinen Stallpflicht weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben eingehalten werden müssen. Besonders wichtig sei es, Kontakte zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln konsequent zu vermeiden.

Außerdem soll die passive Überwachung sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelhaltungen verstärkt werden. Jeder Verdacht auf eine Erkrankung muss unverzüglich den offiziellen veterinärmedizinischen Diensten gemeldet werden, insbesondere wenn Hausgeflügel betroffen ist.

Für Verbraucher besteht nach Angaben der Behörden keine Gefahr durch den Verzehr von Geflügelfleisch, gekochten Eiern oder daraus hergestellten Produkten. Das Virus der Vogelgrippe kann nicht über solche Lebensmittel auf den Menschen übertragen werden. Dennoch empfehlen die Behörden, unnötigen Kontakt mit Vögeln zu vermeiden, die Krankheitssymptome zeigen oder tot im Gelände gefunden werden.

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