Eilantrag gegen Ausschiffung der „MV Hondius“ auf den Kanaren

Hondius-Paragraph-Eilantrag

Die politische Partei IUSTITIA EUROPA hat am 7. Mai 2026 vor der Verwaltungsgerichtskammer des Nationalen Gerichtshofes (Audiencia Nacional) einen besonders dringenden verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelf gegen das spanische Gesundheitsministerium eingereicht. Hintergrund ist die Genehmigung, Koordination und Durchführung der Ankunft des Kreuzfahrtschiffes „MV Hondius“ auf den Kanaren. An Bord des Schiffes waren mehrere Fälle des Hantavirus registriert worden.

Wie die Partei in einer Mitteilung erklärte, fordert sie mit ihrem Antrag eine sofortige einstweilige Maßnahme ohne vorherige Anhörung der Gegenseite. Konkret verlangt IUSTITIA EUROPA die vollständige und unverzügliche Aussetzung des Anlegens des Schiffes sowie der Ausschiffung, des Transports und der Rückführung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern. Darüber hinaus soll auch jede Handhabung von Gepäck, Abfällen oder anderen Materialien vom Schiff untersagt werden.

Kritik an Informationspolitik der Behörden

Nach Ansicht der Partei sei es nicht akzeptabel, dass die Ankunft der „MV Hondius“ im Hafen von Puerto de Granadilla auf Teneriffa offenbar lediglich auf Grundlage öffentlicher Mitteilungen oder Presseerklärungen vorbereitet werde. Die Partei kritisiert insbesondere die mangelnde Transparenz der Verwaltung.

Im eingereichten Rechtsmittel wird außerdem auf die „extreme Schwere“ der gesundheitlichen Lage hingewiesen. Nach Angaben von IUSTITIA EUROPA seien auf dem Kreuzfahrtschiff drei Menschen infolge des Hantavirus gestorben. Zudem habe es kritisch erkrankte Patienten sowie medizinische Evakuierungen gegeben.

Die Partei betont, dass die Inkubationszeit des Hantavirus bis zu 45 Tage betragen könne. Deshalb sei das bloße Fehlen von Symptomen keine ausreichende Garantie, um eine allgemeine Ausschiffung ohne vorherige umfassende gerichtliche Kontrolle zu erlauben. Laut IUSTITIA EUROPA liege dadurch ein „eklatanter“ Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip vor, das als grundlegender Pfeiler des spanischen Gesetzes über die öffentliche Gesundheit gelte.

Verweis auf Erfahrungen während der COVID-Krise

Der Präsident und Anwalt von IUSTITIA EUROPA, Luis María Pardo, erklärte, die Kanaren dürften „nicht wie ein Versuchslabor für gesundheitspolitische Improvisation behandelt werden“.

Er begründete den Rechtsbehelf unter anderem mit den Erfahrungen während der COVID-Krise. Damals hätten nach seiner Auffassung politische und nicht wissenschaftliche Kriterien im Vordergrund gestanden. Dies habe zu einer der „schlechtesten Krisenverwaltungen der Welt“ geführt, mit Tausenden Todesopfern und wirtschaftlich ruinierten Familien.

Pardo erklärte weiter, die Bevölkerung der Kanaren und Spaniens habe ein „unverzichtbares Recht“ darauf zu erfahren, welche Maßnahmen konkret geplant seien, welche Protokolle angewendet würden, auf welchen technischen Gutachten die Entscheidungen basierten und wer die Verantwortung trage. Spanien dürfe nicht zum „schwächsten Glied“ werden, über das eine internationale Operation ohne vollständige Transparenz und ohne angemessene Kontrolle abgewickelt werde.

Forderung nach vollständiger Offenlegung der Unterlagen

IUSTITIA EUROPA betonte zugleich, man wolle niemandem humanitäre Hilfe verweigern. Vielmehr gehe es darum, die Bevölkerung der Kanaren und Spaniens, Hafenarbeiter, medizinisches Personal sowie die Sicherheitskräfte zu schützen. Entscheidungen dieser Tragweite müssten vollständig dokumentiert, begründet und richterlich überprüfbar sein.

Sollte die Audiencia Nacional keine vollständige Aussetzung der Operation anordnen, fordert die Partei zumindest die Einführung „strenger und unverzichtbarer“ Auflagen für die Behörden. Gleichzeitig verlangt sie vom spanischen Gesundheitsministerium die Vorlage sämtlicher Verwaltungsunterlagen, die der Entscheidung zur Aufnahme des Schiffes zugrunde liegen. Diese Unterlagen sollen innerhalb von maximal 24 Stunden eingereicht werden.

Zum Abschluss erklärte Luis María Pardo, internationale Zusammenarbeit und humanitäre Hilfe seien durchaus mit gesundheitlicher Vorsicht, verstärkter Begründungspflicht der Behörden und wirksamer gerichtlicher Kontrolle vereinbar. Humanitäre Hilfe dürfe jedoch „kein Blankoscheck“ für Entscheidungen ohne Transparenz und ohne überprüfbare Garantien für die öffentliche Gesundheit sein.

KLM-Flugbegleiterin mit Kontakt zu verstorbener Patientin erkrankt

Am Morgen des 7. Mai 2026 wurde eine holländische Flugbegleiterin in Amsterdam mit leichten Krankheitssymptomen in ein Krankenhaus eingeliefert und isoliert. Die KLM-Mitarbeiterin soll direkten Kontakt zu einer mit dem Hantavirus infizierten Frau gehabt haben.

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