Staatsanwalt fordert 9 Jahre wegen versuchten Totschlags auf Fuerteventura

Messerangriff-Fuerteventura

Die Zweite Sektion der Provinzgerichtskammer von Las Palmas verhandelt am 07.05.2026 den Prozess gegen einen Angeklagten, dem ein versuchter Totschlag in Puerto del Rosario auf Fuerteventura vorgeworfen wird.

Der Fall wurde zuvor vom Untersuchungsgericht Nummer 4 von Puerto del Rosario bearbeitet. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ereigneten sich die Vorfälle am 23.03.2024 gegen 01.00 Uhr in der Straße Almirante Lallermand Nummer 117 in der Inselhauptstadt.

Schwere Messerattacke mit lebensgefährlichen Folgen

Der Angeklagte, identifiziert als ABG, volljährig und ohne Vorstrafen, handelte laut Staatsanwaltschaft „mit der Absicht, das Leben des Opfers zu beenden“ oder zumindest im Bewusstsein, dass sein Verhalten tödlich enden könnte. Das Opfer war zum Zeitpunkt der Tat 27 Jahre alt.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft fügte der Angeklagte dem Opfer mit einem Taschenmesser zwei Schnitte im Bauchbereich zu. Eine der Verletzungen war so schwer, dass es zu einer Eviszeration kam, wobei der Verletzte gezwungen war, seine eigenen Eingeweide festzuhalten.

Der Tod trat nur deshalb nicht ein, weil das Opfer noch in seiner Wohnung von einem medizinischen Notfallteam versorgt und anschließend zur sofortigen Operation in das Allgemeine Krankenhaus von Fuerteventura gebracht wurde.

Umfang der Verletzungen und Folgen

Durch den Angriff erlitt das Opfer eine etwa 17 Zentimeter lange, quer verlaufende Wunde, die sich etwa eineinhalb Zentimeter unterhalb des Bauchnabels befand. Dabei kam es zu einer vollständigen Durchtrennung beider geraden Bauchmuskeln sowie zu einer Eviszeration des Querkolons. Zusätzlich wurde eine weitere Verletzung im linken Flankenbereich von etwa drei Zentimetern festgestellt, die ein Hämatom verursachte.

Die Verletzungen machten sowohl eine medizinische als auch eine chirurgische Behandlung erforderlich und heilten innerhalb von 73 Tagen. Davon verbrachte das Opfer zwei Tage im Krankenhaus, 30 Tage galten als beeinträchtigend und 41 Tage als nicht beeinträchtigend.

Als bleibende Folge weist der Geschädigte eine T-förmige Narbe auf, deren vertikaler und horizontaler Verlauf 10 beziehungsweise 14 Zentimeter misst und die mit bloßem Auge deutlich sichtbar ist.

Forderungen der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft stuft die Tat als versuchten Totschlag ein und fordert für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von neun Jahren. Zusätzlich soll ihm für die Dauer der Strafe das passive Wahlrecht aberkannt werden.

Darüber hinaus beantragt die Anklage ein Annäherungsverbot mit einem Mindestabstand von 250 Metern zum Opfer, zu deren Wohnort, Arbeitsplatz oder anderen regelmäßig aufgesuchten Orten für einen Zeitraum von zehn Jahren. Ebenso soll jegliche Kontaktaufnahme über denselben Zeitraum untersagt werden.

Im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung fordert die Staatsanwaltschaft eine Entschädigung in Höhe von 2.950 Euro für die erlittenen Verletzungen sowie 22.900 Euro für die dauerhaften Folgen, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen.

Der Fall sorgt bereits im Vorfeld der Verhandlung für Aufmerksamkeit auf Fuerteventura, da die Schwere der Verletzungen und die geschilderten Umstände als besonders gravierend eingestuft werden.

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