Spaniens Selbständige können sich ab sofort gegen Arbeitslosigkeit versichern
Seit dem 06.11.2010 können sich Selbständige („autónomos“) in Spanien gegen Arbeitslosigkeit versichern. Mit einer freiwilligen Zusatzzahlung von 1,7% zum Pflichtversicherungssatz erhalten die Selbständigen nach frühestens 12 Monaten ein Anrecht auf eine Transferzahlung im Falle der unfreiwilligen Aufgabe ihrer Tätigkeit. Für die Selbständigen bedeutet das im Schnitt eine Mehrbelastung von rund […]