Bei Straftaten im Straßenverkehr droht Einziehung des Fahrzeugs
Erst Ende 2007 hatte der spanische Gesetzgeber diverse Vergehen im Straßenverkehr ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Seitdem gelten Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, überhöhte Geschwindigkeit und Gefährdung im Straßenverkehr als Straftaten, die nicht nur mit Entzug der Fahrerlaubnis sondern mit Gefängnis bestraft werden.