Fuerteventura-Immobilien: Pájara verbietet neue Ferienwohnungen in vielen Wohngebieten

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Wer auf Fuerteventura eine Immobilie kaufen möchte, um diese als Ferienwohnung zu vermieten, muss bei der Auswahl des Standorts in Zukunft noch genauer überprüfen, ob eine solche Nutzung überhaupt zulässig ist. Die Gemeinde Pájara hat mit dem teilweisen Inkrafttreten ihres Generalbebauungsplans die Schaffung neuer Ferienwohnungen bzw. die Umwidmung bestehender Wohnungen zu Ferienwohnungen in vielen Zonen des Gemeindegebietes ausgeschlossen.

Ferienwohnungen, die bereits bestehen und ordnungsgemäß registriert sind, sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.

Die südlichste Gemeinde Fuerteventuras ist damit Vorreiter bei der Regulierung von Ferienwohnungen und man kann wohl davon ausgehen, dass andere Gemeinden auf der Insel nachziehen werden, sobald sie ihre Bebauungspläne aktualisieren.

Außerdem hat die kanarische Regierung angekündigt, mit Hochdruck an einem neuen Gesetz zur Regulierung der Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln zu arbeiten, sodass auch künftig mit Änderungen der Gesetzeslage zu rechnen ist.

Pájara führt neue Regulierung der Ferienwohnungen lautlos ein

Am 21. September 2023 hat die Gemeinde Pájara mit einer ausführlichen Pressemitteilung die Verabschiedung eines Teils des neuen Generalbebauungsplans (PGO) bekannt gegeben und sich dafür gelobt, dass nun wieder Baugenehmigungen erteilt, neue Wohnungen gebaut und neue Projekte realisiert werden können. Doch weder in dieser noch in irgendeiner anderen Pressemitteilung ist das Wort „Ferienwohnung“ („vivienda vacacional“) überhaupt erwähnt. Das wirft die Frage auf, warum die Gemeinde diese wahrhafte Pioniertat nicht mit großem Getöse angekündigt hat?

Welche Zonen sind betroffen?

Der neue Bebauungsplan regelt die Zulässigkeit von neuen Ferienwohnungen in einigen Zonen des Gemeindegebietes,bis hinunter auf die Ebene einzelner Grundstückssektoren. Dies ist z.B. in der zu Costa Calma gehörenden ehemaligen Urbanisation Cañada de Rio der Fall. Daher sollte man in jedem Einzelfall genau prüfen, ob eine konkrete Immobilie betroffen ist.

Völlig ausgeschlossen sind neue Ferienwohnungen z.B. in La Lajita, Pájara (Ort), Toto, in der Erweiterung von Morro Jable (Barranco del Ciervo) und im „alten“ Teil von Morro Jable.

Tipps für Immobilienkäufer auf Fuerteventura

Wer eine Immobilie auf Fuerteventura kaufen möchte, um diese ganzjährig oder teilweise als Ferienwohnung zu vermieten, sollte seinen Anwalt damit beauftragen zu prüfen, ob die geplante Nutzung nach dem derzeitigen Stand des Planungsrechts überhaupt möglich ist.

Außerdem sollte man sowohl im privatschriftlichen Kaufvertrag als auch im notariellen Kaufvertrag einen Klausel einfügen lassen, in der die beabsichtigte Nutzung als Ferienwohnung ausdrücklich erwähnt ist.

Wenn die Möglichkeit zur Vermietung als Ferienwohnung für den Käufer eine unverzichtbare Bedingung ist, sollte er sich vom Makler und vom Verkäufer schriftlich zusichern lassen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufes keine gesetzlichen Vorschriften gibt, die einer Vermietung als Ferienwohnung entgegenstehen, und dass die Immobilie alle notwendigen Bedingungen erfüllt und mit allen erforderlichen Dokumenten übergeben wird. Da dieses Thema komplex ist, ist die Beratung durch einen Anwalt, der sich mit der Materie gut auskennt, dringend zu empfehlen. Auch ein Verkäufer sollte sich gut informieren, bevor er leichtfertig eine solche Zusicherung gibt.

Auch bei der Mitteilung des Eigentümerwechsels bei einer bereits registrierten Ferienwohnung sollte man sich anwaltlich beraten lassen, um dabei keine Fehler zu machen.

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